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Zahl der Empfänger für laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge weiter gesunken

Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen



Datum: 17. August 2011
Nummer: 81/11

HANNOVER. Am 31.12.2010 erhielten 3 507 Personen laufende Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge, außerdem wurden im gesamten Jahr 2010 in 671 Fällen einmalige Leistungen gewährt. Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilt, hat sich die Zahl der Empfänger der laufenden Leistungen im Vergleich zum Jahr 2008 um 680 Personen (-16,2 %) vermindert und im Vergleich zum Jahr 2000 halbiert (7 084 Personen).

Die Empfänger der laufenden Leistungen nahmen hauptsächlich „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ (42,2 %), „Hilfen zur Pflege“ (41,4 %) und „Ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt“ (13,3 %) in Anspruch.

Die Ausgaben für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge - laufende und einmalige Leistungen - betrugen im Jahr 2010 38,1 Millionen Euro, was im Vergleich zu 2008 eine Abnahme um 8,9 % und zum Jahr 2000 um 13,3 % bedeutet.

Entsprechend der Anzahl der Leistungsempfänger wurden die meisten Ausgaben für „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ (20 Mio. €), „Hilfen zur Pflege“ (15,5 Mio. €) und „Ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt“ (1,6 Mio. €) getätigt.

Die Einnahmen betrugen im Jahr 2010 lediglich 4,7 Mio. €, was eine Verminderung um mehr als 50 % im Vergleich zu 2008 darstellt.

Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist, dass die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers nicht in der Lage sind, einen bestehenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.

Neben den Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen, dazu zählen Witwen, Witwer, Waisen und Eltern, erhalten im Sozialen Entschädigungsrecht (SER) auch andere geschädigte Personen und deren leistungsberechtigte Hinterbliebenen Leistungen aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen: Opfer von Gewalttaten, ehemalige Bundeswehrsoldaten, Zivildienstleistende und Impfgeschädigte sind einige der leistungsberechtigten Personen.

Hinweis:
Weitere Informationen und Erläuterungen enthält die folgende Veröffentlichung - Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion, 53107 Bonn, www.bmas.de

Ansprechpartner:
Harald Mann, Tel. 0511 9898 - 2228
Dr. Ortrud Moshake, Tel. 0511 9898 - 2213

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht


Herausgeber:
© Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
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Telefon: +49 (0) 511 9898-1125
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E-mail: pressestelle(at)lskn.niedersachsen.de
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den angegebenen Gesprächspartner.


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