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Nettoausgaben für Sozialhilfe nach SGB XII stiegen 2011 um fast vier Prozent auf 2,43 Milliarden Euro

Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen


Datum: 20. August 2012
Nummer 71/12



HANNOVER. Im Jahr 2011 wurden von den niedersächsischen Sozialhilfeträgern brutto 2,63 Milliarden Euro für Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 196,6 Millionen Euro betrugen die Nettoausgaben 2,43 Milliarden Euro. Zu den Einnahmen zählen Kostenbeiträge und Kostenersatz, Leistungen von Sozialleistungsträgern, wie Altersrente oder Rückzahlungen. Nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) lagen die Nettoausgaben damit um 86,8 Millionen Euro bzw. 3,7 % über den Ausgaben des Jahres 2010. Rein rechnerisch wurden 2011 durchschnittlich 307 Euro (2010: 296 Euro) je Einwohner für Sozialhilfe gemäß SGB XII ausgegeben.

Auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entfiel mit 1,48 Milliarden Euro der größte Teil der Sozialausgaben. Obwohl diese Nettoausgaben um 55,0 Millionen (+ 3,9 %) anstiegen, lag ihr Anteil an den Gesamtausgaben, wie im Vorjahr, bei gut 60 %.

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen um 21,3 Millionen Euro (+ 4,7 %) auf netto 469,8 Millionen Euro. Ihr Anteil blieb mit rund 19 % an den gesamten Sozialhilfeausgaben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger 254,8 Millionen Euro aus. Der Anteil an den Nettoausgaben entsprach unverändert gut 10 %, das waren 4,7 Millionen oder 1,9 % mehr als ein Jahr zuvor.

Die Nettoausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt betrugen 111,4 Millionen Euro. Das entsprach unverändert einem Anteil von 4,6 Prozent an den gesamten Sozialhilfeausgaben. Gegenüber 2010 waren das 4 Millionen Euro bzw. 3,7 % mehr.

Bezogen auf die Träger entfielen 58 % (1,41 Milliarden Euro; Vorjahr 1,39 Milliarden) der Leistungen auf den überörtlichen Träger, das Land Niedersachsen, und 42 % (1,02 Milliarden Euro; 0,95 Milliarden 2010) auf die örtlichen Träger, die kreisfreien Städte und Landkreise. Der überörtliche Träger ist hauptsächlich für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen zuständig. Daher wurden 1,2 Milliarden Euro (85,1%) der Ausgaben für Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII ausgegeben, davon 99,95 % für Personen innerhalb von Einrichtungen.

Die Ausgaben der örtlichen Träger stiegen um fast 70 Millionen Euro (7,3 %) im Vergleich zu 2010. Den prozentual höchsten Zuwachs verzeichnete die Statistische Region Lüneburg mit 9,3 %, den niedrigsten die Statistische Region Braunschweig mit 5,9 %. Die Ausgaben der Statistischen Regionen Hannover (7,2 %) und Weser-Ems (7,3 %) entsprachen dem durchschnittlichen Niveau von Niedersachsen.


Im Statistischen Monatsheft Niedersachsen 8/2012 sind ab S. 471 ff (PDF-Datei S. 47 ff) mehrere Tabellen zur Sozialhilfe 2011 kostenfrei abrufbar.


Kostenfreier Download:

Statistisches Monatsheft Niedersachsen

8 / 2012, (PDF 1,9 MB)


Ansprechpartner:
Frau Dr. Moshake, Tel. 0511 9898 - 2213,
Herr Krüger, Tel. 0511 9898 - 2216.



Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-4132

E-Mail: pressestelle(at)lskn.niedersachsen.de
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