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Über 100 000 Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen Ende 2015 in Niedersachsen

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 07.07.2016
Nummer 58/16



HANNOVER. Am Stichtag 31.12.2015 erhielten in Niedersachsen 101 251 Männer und Frauen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) weiter mitteilt, waren es im Jahr 2014 zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 36 591 Personen.

Das Durchschnittsalter der erfassten Personen betrug 23,9 Jahre. Fast ein Drittel des Personenkreises war unter 18 Jahre
(32 091). Dahingegen befanden sich gerade einmal 654 Personen in der Altersgruppe 65 Jahre und älter. Zwei Drittel der Leistungsbeziehenden waren männlich (66 846). Im Durchschnitt erhielten die Personen 8,6 Monate Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die meisten Menschen kamen aus Asien (58 965), unter diesem Personenkreis war Syrien mit 29 078 Leistungsberechtigten mit Abstand das wichtigste Herkunftsland. Nach dem asiatischen Raum stammte die zweitgrößte Gruppe, die in Niedersachsen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielt, aus Europa (26 031), hier vornehmlich aus Albanien (6 290), Serbien (5 424), und Montenegro (4 499). Aus Afrika stammten 13 998 Personen, die meisten von ihnen kamen aus dem Sudan (5 618), gefolgt von Eritrea (1 612) und Somalia (1 554).

Bei den europäischen Leistungsbeziehenden war das Geschlechterverhältnis mit 13 776 (53 %) Männern und 12 255 (47 %) Frauen fast ausgeglichen. Bei den afrikanischen Ländern lag der Anteil der männlichen Leistungsbezieher mit 11 873 Personen oder 85 % vergleichsweise hoch.

Der mit 64 850 Personen größte Teil der Leistungsbeziehenden wurde dezentral untergebracht. In Aufnahmeeinrichtungen befanden sich 22 425 Männer, Frauen und Kinder und die verbleibenden 13 976 Menschen erhielten in Gemeinschaftsunterkünften ein Dach über den Kopf.

Die größte Zahl der Leistungsbeziehenden hatte eine Aufenthaltsgestattung, diese Personengruppe belief sich am 31.12.2015 auf 64 256 Männer und Frauen. Die zweitgrößte Gruppe – 13 152 Personen – wurde bezüglich des aufenthaltsrechtlichen Status „ohne Angabe“ zur Statistik gemeldet. Diese Gruppe schließt auch die Personen mit Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) ein. Die Zahl der geduldeten Ausländerinnen und Ausländer belief sich in Niedersachsen auf 11 318 Personen und 6 018 Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis.

Insgesamt 3 940 Personen waren „vollziehbar zur Ausreise verpflichtet“ und 237 Männer und Frauen befanden sich im laufenden Verfahren eines Folge- oder Zweitantrags. Bei insgesamt 2 330 Personen handelte es sich um Familienangehörige der vorgenannten Asylbewerber und Asylbewerberinnen.


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Eine Tabelle mit detaillierten Informationen


Kontakt:
Frau Köhler, Tel: 0511 9898-2242
Herr Mann, Tel: 0511 9898-2216


Methodischer Hinweis:
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen Personen, die sich in Deutschland zu dem Zweck aufhalten, Asyl zu erlangen. Mit einer Anerkennung des Asylbegehrens endet der Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit werden die Personen in der Asylbewerberleistungsstatistik nicht mehr erfasst.



Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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