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Armutsgefährdungsquote stieg 2013 auf 15,8 %

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 19. November 2014
Nummer 81/14


HANNOVER. Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2013 in Niedersachsen bei 15,8 % und damit um 0,6 Prozentpunkte höher als ein Jahr zuvor. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilte, müssen damit circa 1,2 Millionen Niedersachsen als armutsgefährdet gelten – nahezu jede sechste Person. Die Quote lag etwas höher als im Bundesdurchschnitt, wo sie um 0,5 Prozentpunkte auf 15,5 % stieg. In 12 Ländern wuchs die Armutsgefährdung mehr oder weniger deutlich. Nur in Berlin und Brandenburg ging sie leicht zurück, in Hessen und Sachsen blieb die Quote unverändert. Die Reichtumsquote Niedersachsens stieg leicht auf 7,4 Prozent an.

Als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der jeweiligen Region verfügt. Zum Einkommen zählen sämtliche Einkünfte eines Haushalts, auch die Sozialleistungen. Die Armutsgefährdungsschwelle eines Einpersonenhaushalts lag in Niedersachsen 2013 bei 887 Euro.

Einige Personengruppen trugen 2013 besonders hohe Armutsrisiken: 57 von Hundert Erwerbslosen, 42 von Hundert Alleinerziehenden, 42 von Hundert Geringqualifizierten, und 36 von Hundert Nichtdeutschen. Die Armutsgefährdungsquote älterer Frauen über 65 lag 2013 bei 17,7 % und damit 1,1 % höher als 2012. Sie lag deutlich über der der Männer von 12,6 % und stieg seit 2010 um 4,0 Prozentpunkte an.

In der Landeshauptstadt Hannover ging die Armutsgefährdungsquote 2013 auf 17,1 % zurück. Sie lag damit aber immer noch, wie in den meisten anderen Großstädten auch, über dem niedersächsischen und dem bundesweiten Durchschnitt.

Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, einige Großstädte und verschiedene Regionen werden unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Statistischen Ämter berechnen die Gefährdungsquoten sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens ausschließlich innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts beziehen auch die Einkommensunterschiede zwischen den Regionen mit ein; sie sind aber nicht frei von Verzerrungen, die sich zum Beispiel durch unterschiedliche Lebenshaltungskosten ergeben.


Auskünfte:

Frau Seyfarth, Tel. 9898-3111
Herr Professor Eichhorn, Tel. 9898-2215



Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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Fon: 0511 9898-1125
Fax: 0511 9898-4132

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
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