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Landtagswahlen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Hintergrund ist eine Niedersachsen-Karte mit Zahlen drauf zu sehen. Im Vordergrund ist eine symbolische Wahlurne, in der ein Stimmzettel mit einem Niedersachsenross drauf steckt. Bildrechte: LSN

Der Niedersächsische Landtag ist die Volksvertretung des Landes Niedersachsen. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bund der deutschen Länder, an den sie freiwillig Kompetenzen abgetreten haben. Die Landesparlamente sind daher Ausdruck des deutschen Föderalismus und bewahren die Tradition der regionalen Gesetzgebungskompetenz. Allerdings darf ein Landesparlament nicht in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen.

Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.

Die Wahlergebnisse werden in einer allgemeinen Wahlstatistik aufbereitet.
Diese zeigt die Zahl der Wahlberechtigten, der (Nicht-)Wählerinnen und (Nicht-)Wähler, der gültigen und ungültigen Stimmen sowie die Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge.

Die repräsentative Wahlstatistik hingegen untersucht das Wahlverhalten, das heißt die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen. Sie gibt Auskunft, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

Welche Daten werden zur Landtagswahl in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

An den Wahlen zum Niedersächsischen Landtag kann teilnehmen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen einen Wohnsitz hat. Jede volljährige deutsche Bürgerin und jeder volljährige deutsche Bürger hat das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) oder sich wählen zu lassen (passives Wahlrecht).

Erhebungsmerkmale sind:

  • Landtagswahlkreis,
  • Statistische Gemeindeziffer gemäß amtlichem Gemeindeverzeichnis,
  • Art des Wahlbezirks (allgemeiner Wahlbezirk, Briefwahlbezirk, Sonderwahlbezirk),
  • Wahlberechtigte,
  • Wahlberechtigte ohne Wahlscheinvermerk,
  • Wahlberechtigte mit Wahlscheinvermerk,
  • Wahlberechtigte nach § 19 Abs. 2 NLWO,
  • Wählerinnen und Wähler,
  • Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein,
  • ungültige Erst- und Zweitstimmen,
  • gültige Erst- und Zweitstimmen insgesamt sowie
  • gültige Erst- und Zweitstimmen nach Wahlvorschlag.

Repräsentative Wahlstatistik

Erhebungsmerkmale für die Feststellung der Beteiligung an der Wahl sind:

  • Wahlberechtigte,
  • Wahlscheinvermerk im Wählerverzeichnis,
  • Beteiligung an der Wahl (Stimmvermerk im Wählerverzeichnis),
  • Geschlecht und
  • Geburtsjahresgruppe.

Erhebungsmerkmale für die Feststellung der Stimmabgaben sind:

  • abgegebene Erst- und Zweitstimme für einen Wahlvorschlag,
  • ungültige Erst- und Zweitstimme,
  • Grund der Ungültigkeit,
  • Geschlecht und
  • Geburtsjahresgruppe.

Bei der repräsentativen Wahlstatistik handelt es sich um eine Stichprobenerhebung. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke treffen die Wahlleitungen im Einvernehmen mit dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Berichtszeitpunkt ist jeweils der Tag der Landtagswahl in Niedersachsen. Die Statistik wird zu jeder Landtagswahl, in der Regel fünfjährlich, durchgeführt.

Was wird nicht in der niedersächsischen Statistik zur Landtagswahl erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Die §§ 3 bis 6 und 8 Wahlstatistikgesetz (WstatG) konkretisieren Maßnahmen für die repräsentative Wahlstatistik, die eine Sicherstellung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes gewährleisten. So sind Mindestgrößen bei der Auswahl der Stichprobenwahlbezirke sowie bei der Festlegung der zu erhebenden Geburtsjahresgruppen festgelegt, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen verhindern.

Die Ergebnisse der Wahlbeteiligung und Stimmabgabe in der Unterteilung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen, die mithilfe des Stichprobenverfahrens ermittelt werden, stimmen nicht genau mit den Werten überein, die sich bei einer gleichartigen Totalerhebung ergeben hätten.

Wozu dient die Statistik zur Landtagswahl in Niedersachsen und wer nutzt diese?

Zu den Hauptnutzenden der allgemeinen Wahlstatistik zählen insbesondere der Niedersächsische Landtag, die politischen Parteien und die Wahlforschungsinstitute. Darüber hinaus nutzen auch Universitäten, Wirtschaftsverbände und Interessenvertretungen sowie Medien und interessierte Bürgerinnen und Bürger die Statistik.

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