Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Berufsbildungsstatistik: Ausbildung in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Auszubildende und ein Auszubildender erhalten technischen Unterricht bei einer Ausbilderin. Bildrechte: ©industrieblick - stock.adobe.com

Die Berufsbildungsstatistik erfasst seit 1977 Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems, also in Betrieb und Berufsschule. Sie liefert umfassende Informationen über niedersächsische Auszubildende und Teilnehmende an Abschlussprüfungen, Teilnehmende an sonstigen Prüfungen, wie Externenzulassungen zur Abschlussprüfung aufgrund von Berufserfahrung oder eines abgeschlossenen schulischen Bildungsgangs, Fortbildungsprüfungen, Meisterinnen- und Meisterprüfungen, Umschulungs- und Ausbildereignungsprüfungen sowie über Ausbildende.

Grundlage der Berufsbildungsstatistik ist das Berufsbildungsgesetz (BBIG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG).

Welche Daten werden zu der Berufsbildungsstatistik in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Die Berufsbildungsstatistik in Niedersachsen erhebt eine Reihe von Merkmalen zu Auszubildenden, Prüfungsteilnehmenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern. Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Angaben:

Für jeden Auszubildenden bzw. Ausbildungsvertrag:

  • Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit,
  • allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, vorherige Berufsausbildung sowie vorheriges Studium der Auszubildenden,
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
  • amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) und geographische Gitterzelle der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
  • Verkürzung der Ausbildungsdauer, Teilzeitberufsausbildung, Dauer der Probezeit,
  • die bei Vertragsabschluss vereinbarte Vergütung für jedes Ausbildungsjahr,
  • Tag, Monat und Jahr des vertraglich vereinbarten Beginns und Endes der aktuellen Ausbildung,
  • Tag, Monat und Jahr einer vorzeitigen Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses,
  • Anschlussvertrag bei Anrechnung einer zuvor absolvierten dualen Berufsausbildung nach diesem Gesetz oder nach der Handwerksordnung mit Angabe des Ausbildungsberufs,
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere aufgrund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
  • Tag, Monat und Jahr der Abschlussprüfung, Art der Zulassung zur Prüfung, Tag, Monat und Jahr der Wiederholungsprüfungen, Prüfungserfolg sowie
  • Vorliegen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums.

Für alle darüberhinausgehenden, sonstigen Prüfungsteilnahmen in der beruflichen Bildung werden erfasst:

  • Geschlecht, Geburtsjahr, Vorbildung der Teilnehmenden, Berufsrichtung, Wiederholungsprüfung, Art der Prüfung und Prüfungserfolg.

Für jede Ausbilderin und jeden Ausbilder werden Geschlecht, Geburtsjahr und Art der fachlichen Eignung erhoben.

Die Berufsbildungsstatistik in Niedersachsen ist eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Auskunftsgebende Erhebungseinheiten sind die Kammern bzw. zuständigen Stellen, bei denen Auszubildende zum jeweiligen Stichtag registriert sind. Mehr dazu erfahren Sie in den methodischen Hinweisen.

Wie oft werden die Daten zu Auszubildenden in Niedersachsen aktualisiert?

Die Berufsbildungsstatistik wird jährlich durchgeführt. Stichtag der Erhebung ist der 31. Dezember.

Was wird nicht in der Berufsbildungsstatistik in Niedersachsen erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Für das jeweilige Berichtsjahr werden alle Ausbildungen bzw. Ausbildungsverträge im dualen System erfasst, auch solche im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden Studiums. Nicht erfasst werden rein schulische Ausbildungen (z. B. an den Schulen des Gesundheitswesens oder Fachschulen), diese sind Bestandteil der Schulstatistik. Auch die im Jahr 2019 gestartete Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist nicht Bestandteil der Berufsbildungsstatistik, sondern wird gesondert in der Statistik nach Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) erfasst.

Wozu dient die Statistik zu Auszubildenden und Teilnehmenden an Abschlussprüfungen in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Die erhobenen Daten sind Grundlage für politische Entscheidungen (z. B. spezielle Förderprogramme) und dienen der Planung und Ordnung der Berufsausbildung in Deutschland und Niedersachsen. Sie werden unter anderem von der Politik, Bundes- und Länderministerien, Verbänden und den Kammern sowie von für die Ausbildung zuständigen Stellen genutzt. Außerdem fließen die Daten in die Berufsbildungsberichterstattung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sowie eine Vielzahl weiterer wissenschaftlicher Publikationen ein.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln