Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Statistik nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Zwei Tischler geben sich die Hand. Bildrechte: ©Drazen - stock.adobe.com

Um die Bildungs- und Erwerbspotenziale optimal auszuschöpfen und zugewanderten Fachkräften eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten zu können, kommt der Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen eine zunehmend wichtigere Bedeutung zu.

Mit dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) hat die Bundesregierung die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen geregelt. In diesem Zuge wurden Kriterien für die Prüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Qualifikationen mit dem jeweiligen deutschen Referenzberuf definiert. Ergänzend hierzu regelt das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (NBQFG) Verfahren zur Gleichwertigkeitsüberprüfung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen für diejenigen Berufe, die durch niedersächsisches Landesrecht geregelt sind.

Welche Daten werden zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Die Statistik erhebt alle im jeweiligen Berichtsjahr in Niedersachsen gestellten Anträge auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen sowie Meldungen. Dargestellt werden zudem Anerkennungsverfahren, wenn im Berichtsjahr über einen Antrag entschieden wurde, Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung eingelegt wurde oder über den Rechtsbehelf entschieden wurde.

Gemäß §17 BQFG werden zu den Anerkennungsverfahren in Niedersachsen die folgenden Merkmale erhoben:

  • Zuständigkeitsbereich,
  • deutscher Referenzberuf/deutsche Referenzausbildung,
  • Meldungen und Entscheidungen betreffend die Dienstleistungsfreiheit,
  • Datum der Empfangsbestätigung, Datum der Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen, Datum der Entscheidung,
  • Gegenstand und Art der Entscheidung, Besonderheit im Verfahren sowie
  • eingelegte Rechtsbehelfe, Entscheidung über Rechtsbehelf.

Zu den Antragstellenden erhebt die Statistik außerdem Geschlecht, Wohnort, Staatsangehörigkeit und Ausbildungsstaat.

Bei der Statistik zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz in Niedersachsen handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Erhebungseinheiten sind die zuständigen Stellen, bei denen die Anerkennungsverfahren durchgeführt werden bzw. bei denen vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen angezeigt werden. Mehr dazu finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Wie oft werden die Daten zum Anerkennungsgesetz aktualisiert?

Die Statistik wird jährlich für das Berichtsjahr 1. Januar bis 31. Dezember durchgeführt. Stichtag der Erhebung ist der 31. Dezember.

Wozu dient die Statistik zum Anerkennungsgesetz in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Die Statistik liefert Daten zu Strukturen und langfristigen Entwicklungen im Bereich der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse. Die Daten sind von Bedeutung für die niedersächsische Bildungs-, Wirtschafts- und Integrationspolitik sowie für politische Planungsprozesse und die Praxis der Berufsbildung. Darüber hinaus finden Sie Eingang in die Bildungsforschung. Wichtige Nutzende auf Bundesebene sind auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln