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Leben in Europa (EU-SILC)

Landesamt für Statistik Niedersachsen


Symbolbild zur statistischen Erhebung Leben in Europa (EU-SILC) Bildrechte: Statistisches Bundesamt

EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) ist eine europaweit durchgeführte Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen von privaten Haushalten, die in Deutschland unter dem Namen LEBEN IN EUROPA erhoben wird.

Erhebungszweck ist die Bereitstellung EU-weit harmonisierter und vergleichbarer anonymisierter Mikrodaten und Indikatoren über die Lebensbedingungen der Bevölkerung in der Europäischen Union als Basis für eine effiziente und zielgerichtete EU-Sozialpolitik.

EU-SILC ist die erste amtliche Erhebung, die EU-weit vergleichbare Daten zu Einkommen, Armut und sozialer Ausgrenzung liefert. Sie wurde entwickelt und eingeführt, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten in Bezug auf das beim Europäischen Rat von Lissabon im Jahr 2000 formulierte Ziel der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung messen und bewerten zu können. Hierfür wurden Indikatorensets zu Einkommen, Armut und sozialer Ausgrenzung definiert (Indikatoren unter der offenen Methode der Koordinierung), mit denen der Zielerreichungsgrad gemessen wird (siehe auch: Laeken-Indikatoren).

Nationaler Erhebungszweck ist, neben der Erfüllung der EU-Verordnung Nr. 1177/2003, die Bereitstellung jährlich verfügbarer amtlicher Querschnitts- und Längsschnittindikatoren zu monetärer Armut und nichtmonetären Aspekten von Deprivation, die auch Eingang in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung finden.

In Deutschland werden für EU-SILC jedes Jahr rund 14.000 private Haushalte befragt, davon etwa 1.400 in Niedersachsen. Die Haushalte werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Grundlage dafür bildet die Dauerstichprobe befragungsbereiter Haushalte ("Haushalte Heute"). Die ausgewählten Haushalte werden in vier aufeinander folgenden Jahren jeweils einmal jährlich befragt. Die Teilnahme an EU-SILC ist freiwillig.

Die teilnehmenden Haushalte füllen einen Haushaltsfragebogen und für jede Person, die 16 Jahre oder älter ist, einen Personenfragebogen aus. Für ihren Zeitaufwand erhalten die Haushalte als finanzielle Anerkennung für die Führung des Haushaltsfragebogens 15 Euro und für die Führung jedes Personenfragebogens 10 Euro.

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