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Erhebung über Speisepilze in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Champignons liegen in einem Holzkorb. Bildrechte: ©Olha Afanasieva - stock.adobe.com

Die Geschichte des Pilzanbaus ist mehrere hundert Jahre alt und kann beispielsweise bis zum Sonnenkönig Ludwig XIV. verfolgt werden. Hier ranken sich Geschichten um den Champignon-Anbau in Versailles. Später wurden Champignons in den Katakomben von Paris angebaut – noch heute wird er Champignon de Paris genannt. Auch in Niedersachsen sind Champignons die Speisepilzsorte schlechthin und machen fast die gesamte Erntemenge aus. Die anderen Pilzsorten liegen seit Bestehen der Statistik bei unter 2% der gesamten Erntemenge. Auch belegen Champignons nahezu die gesamte niedersächsische Anbaufläche für Speisepilze.

Die Speisepilzstatistik erfasst die Produktion von Speisepilzen in künstlich angelegten Kulturen, nicht aber das Sammeln von Pilzen aus Wildbeständen.

Welche Daten werden in der Erhebung über Speisepilze erfasst?

Die Befragung findet im Zeitraum von Januar bis Februar des auf das Betriebsjahr folgenden Jahres statt. Nach § 11c Abs. 1 Nr. 2 des Agrarstatistikgesetzes werden

  • die Produktionsfläche,
  • die Anbaufläche und
  • die Erntemenge

nach den Arten von Speisepilzen erhoben. Auch die ökologische Wirtschaftsweise wird erfasst. Als Pilzarten werden Champignon, Austernseitlinge, Shiitake und sonstigen Spezialpilzkulturen unterschieden. Weitere Informationen finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Wer gibt für die Speisepilzstatistik Auskunft?

Die Erhebung über Speisepilze in Niedersachsen wird seit 2012 jährlich durchgeführt. Die Speisepilzerhebung ist eine dezentrale Bundesstatistik mit Auskunftspflicht, bei der alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens 0,1 Hektar Produktionsfläche für Speisepilze befragt werden. Jeder Betrieb ist nach § 93 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

Die Beantwortung des Fragebogens erfolgt über das sichere Online-Meldeverfahren IDEV-Portal. Der Betrieb wird postalisch über die Erhebung und seine Auskunftspflicht informiert.

Den aktuellen Fragebogen sowie weitere Informationen zur Erhebung finden Sie bei den Informationen für Auskunftgebende.

Veröffentlichung der Ergebnisse der Erhebung über Speisepilze in Niedersachsen

Das Ergebnis des Berichtsjahres wird auf Landesebene Anfang März des darauffolgenden Jahres veröffentlicht. Die Ergebnisse müssen nicht hochgerechnet werden und weisen eine hohe Ergebnisqualität auf.

Wer nutzt die Daten?

Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Speisepilzerhebung zählen Behörden wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), aber auch die Europäische Union, die jeweiligen Landesministerien sowie wissenschaftliche Institutionen. Des Weiteren wird die Statistik auch von Kommunen, Verbänden, Landwirtschaftskammern und -ämtern, Interessenvertretungen, Beratungsverbänden sowie Privatpersonen und interessierten Unternehmen genutzt.

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