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316 000 Hektar ökologische Vorrangflächen in der Landwirtschaft

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 27. August 2015
Nummer 60/15


HANNOVER. Im Jahr 2015 stellt die niedersächsische Landwirtschaft insgesamt 316 000 Hektar ökologische Vorrangfläche bereit. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) werden 75 % dieser Flächen mit einer Zwischenfrucht bestellt, auf 12 % werden Hauptfrüchte im Anbau mit einer Graseinsaat kombiniert (Untersaat) und 8 % werden stillgelegt. Auf jeweils 2 % der Fläche werden stickstoffbindende Pflanzen angebaut oder Landschaftselemente bereitgestellt. Die Möglichkeit zur Anlage von Pufferstreifen, Kurzumtriebsplantagen sowie Aufforstungsflächen wurde hingegen nur in Einzelfällen genutzt.

Die landwirtschaftlichen Betriebe sind seit dem 1. Januar 2015 verpflichtet, mindestens 5 % ihres Ackerlandes als ökologische Vorrangfläche zur Verfügung zu stellen, sofern sie mindestens 15 ha Ackerland bewirtschaften. Ausnahmen gibt es für ökologisch wirtschaftende Betriebe sowie Landwirte, die einen Großteil ihrer Flächen mit Gras bestellen oder Grünland bewirtschaften. Ziel der neuen Regelung ist es, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nachhaltiger und ökologischer zu gestalten.

Die im Zuge der EU-Agrarreform akzeptierten Möglichkeiten zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen wurden in Niedersachsen unterschiedlich genutzt. Der Anbau von Zwischenfrüchten liegt in den Gebieten mit intensiver Viehhaltung in Weser-Ems mit knapp 90 % weit vorne. Auch in den anderen Regionen wurden überwiegend Zwischenfrüchte angebaut. Jedoch ist in den Grünlandgebieten der Küsten zusätzlich die Untersaat von größerer Bedeutung, während in den Ackerbauregionen die Flächenstilllegung größeres Gewicht hat.

Eine detaillierte Auswertung mit Karte und Tabelle auf Kreisebene enthält Heft 8/2015 der Statistischen Monatshefte Niedersachsen.


Auskünfte erteilt:
Frau Dahl, Tel. 0511 9898-3421



Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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