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Armutsgefährdungsquote 2017 zurückgegangen

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 23. August 2018
Nummer 73/18


HANNOVER. Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2017 in Niedersachsen bei 15,8 Prozent und damit unter dem Niveau des Höchststandes im Vorjahr (16,0 Prozent). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilte, waren damit circa 1,24 Millionen Menschen von relativer Einkommensarmut betroffen. Der Bundesdurchschnitt betrug ebenfalls 15,8 Prozent (+0,1 Prozentpunkte).

Als armutsgefährdet gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des regionalen Durchschnitts, gemessen am Median. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2017 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 980 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.059 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.275 Euro.

Von den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren war mit 20,6 Prozent jeder bzw. jede Fünfte von Armut gefährdet. Das entsprach einem Rückgang gegenüber 2016 um einen halben Prozentpunkt. Dagegen stieg die Armutsgefährdung bei den jungen Erwachsenen bis unter 25 Jahre um 0,9 Prozentpunkte auf 26,7 Prozent. Bei der Bevölkerung ab 65 Jahre sank die Quote zum zweiten Mal in Folge auf nun 14,6 Prozent (-0,4 Prozentpunkte).

Frauen waren mit 16,2 Prozent (-0,2 Prozentpunkte gegenüber 2016) immer noch stärker von Armut gefährdet als Männer mit 15,5 Prozent (unverändert), der Unterschied fällt jedoch zunehmend geringer aus.

Die höchsten Armutsgefährdungsquoten wiesen mit 55,9 Prozent weiterhin die Erwerbslosen auf (2016: 54,7 Prozent). Trotz Arbeit waren im Jahr 2017 wie im Vorjahr 7,3 Prozent der Erwerbstätigen armutsgefährdet.

Bei den meisten Familienformen ging die Armutsgefährdungsquote zurück: Bei den Alleinerziehenden das zweite Mal in Folge auf 42,1 Prozent (-2,8 Prozentpunkte gegenüber 2016). Bei zwei Erwachsenen und einem Kind betrug die Quote 8,8 Prozent, bei zwei Kindern 10,5 Prozent. Einzig bei Haushalten mit zwei Erwachsenen mit drei oder mehr Kindern stieg die Quote auf einen Höchstwert von 29,5 Prozent. Auch bei Einpersonenhaushalten wurde mit 27,0 Prozent ein Höchstwert erreicht (+0,3 Prozentpunkte gegenüber 2016).

Während sich zuletzt die Quoten der Deutschen und der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kontinuierlich in unterschiedliche Richtungen entwickelten, sanken 2017 beide Quoten auf 13,3 Prozent bzw. 41,0 Prozent. Gleiches gilt für die Menschen ohne und mit Migrationshintergrund (11,9 Prozent und 30,1 Prozent). Die absoluten Veränderungen sind jedoch weiterhin gegensätzlich: So ging die Zahl der Armutsgefährdeten ohne Migrationshintergrund im Jahr 2017 um 32.000 auf 740.000 Personen gegenüber 2016 zurück. Demgegenüber stieg die Zahl der armutsgefährdeten Menschen mit Migrationshintergrund um 18.000 auf 499.000. Der Rückgang der Gesamtquote ist daher in erster Linie auf die Verringerung der Zahl der armutsgefährdeten Menschen ohne Migrationshintergrund zurückzuführen.


Methodische Hinweise:

Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, Großstädte und verschiedene Regionen stehen unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern. Beide Berechnungen sind aber nicht frei von Verzerrungen, die sich durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Zahlen in diesem Text auf Daten, die auf Basis der regionalen Durchschnittseinkommen und Gefährdungsschwellenwerte ermittelt wurden.

Das regionale und das bundesweite Durchschnittseinkommen werden am jeweiligen Median gemessen. Dieser mittlere Einkommenswert teilt die Gesamtmenge der Bevölkerung in zwei gleich große Gruppen. Die eine Hälfte verdient dabei genauso viel oder weniger als dem mittleren Einkommen entspricht. Die andere Hälfte verdient genauso viel wie dem mittleren Einkommen entspricht oder mehr.


Kontakt:

Herr Lehmann, Tel. 0511 9898 – 3145
Herr Prof. Eichhorn, Tel. 0511 9898 – 2215


Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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Telefon: 0511 9898-1125
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