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Mehr Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Jahr 2015

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 25. Oktober 2016
Nummer 91/16


HANNOVER. Im Jahr 2015 wurden in Niedersachsen insgesamt 2 616 Anträge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) gestellt, 16,3 Prozent mehr als im Jahr 2014. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) kamen 57,7 Prozent der Anträge von Frauen und 42,3 Prozent von Männern. Auch im Jahr 2014 lag der Anteil der Anträge von Frauen an den insgesamt 2 250 Anträgen mit 55,3 Prozent deutlich höher als der von Männern (44,7 Prozent).

Die meisten Anträge im Jahr 2015 wurden für die Berufshauptgruppe der medizinischen Gesundheitsberufe gestellt. Insgesamt 1 530 Anträge, darunter 885 von Frauen, gingen bei den niedersächsischen Anerkennungsstellen ein. Gegenüber dem Jahr 2014 entspricht dies einem Anstieg von 12,1 Prozent in dieser Berufsgruppe.

Am zweithäufigsten gingen Anträge für die Berufsgruppe der technischen Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe ein, insgesamt 264 Anträge, darunter 183 von Männern. Die Zahl der Anerkennungsverfahren in dieser Berufsgruppe erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2014 um 39,7 Prozent.

Am dritthäufigsten war die Berufsgruppe Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie vertreten. Im Jahr 2015 wurden 177 Anerkennungsanträge gestellt, darunter 165 von Frauen. Die Zahl der Anträge in dieser Berufsgruppe stieg gegenüber dem Jahr 2014 um 37,2 Prozent.

Bei der Betrachtung einzelner Berufe zeigt sich, dass im Jahr 2015 die meisten Anerkennungsanträge für den Beruf Arzt/Ärztin in Zusammenhang mit der Erteilung der Approbation gestellt wurden. Insgesamt 768 Anerkennungsverfahren (29,4 Prozent) wurden dazu bei den Anerkennungsstellen geführt. Am zweithäufigsten (431 Anträge bzw. 16,5 Prozent) betrafen die Anträge den Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Es folgten 255 Anträge (9,7 Prozent) für den Beruf Ingenieur/in.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist 2012 in Kraft getreten und regelt die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und die gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.


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Tabelle und Grafik


Kontakt:
Frau Tanneberger, Tel. 0511 9898-1536
Herr Martins, Tel. 0511 9898-1534

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