Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Niedersächsische Handwerkszählung 2014: Rund 50 Milliarden Euro Umsatz von 48 000 Handwerksunternehmen erwirtschaftet

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 24. November 2016
Nummer 102/16


HANNOVER. Im Jahr 2014 waren mehr als 48 000 niedersächsische Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk tätig. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, erwirtschafteten diese Unternehmen rund 50 Milliarden Euro Umsatz mit ihren fast 504 000 tätigen Personen, darunter rund 378 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und rund 75 000 geringfügig entlohnte Beschäftigte.

Differenziert nach dem ausgeübten Gewerbe werden die Handwerksunternehmen in sieben Gewerbegruppen eingeordnet. Bezogen auf die Anzahl der in den Unternehmen tätigen Personen und den Umsatz war das Ausbaugewerbe die größte Gewerbegruppe. Im Jahr 2014 erwirtschafteten dort knapp 19 000 Unternehmen mit rund 138 000 tätigen Personen fast 13 Milliarden Euro Umsatz. Zu der Gewerbegruppe des Ausbaugewerbes gehören beispielsweise folgende Gewerke: Installation, Heizungsbau, Malerei, Lackiererei, Elektrotechnik, Tischlerei.

Das Handwerk für den gewerblichen Bedarf war mit rund 127 000 Beschäftigten und fast 11 Milliarden Euro Umsatz die zweitgrößte Gewerbegruppe. In dieser Gruppe befand sich mit 38 % der höchste Anteil aller geringfügig entlohnten Beschäftigten im Handwerk; allein der Gewerbezweig Gebäudereinigung trug mit mehr als 30 % zu diesem Ergebnis bei.

Das Kraftfahrzeuggewerbe mit seinen fast 47 000 Beschäftigten erreichte bei einem Gesamtumsatz von rund 8,6 Milliarden Euro den höchsten Umsatz je tätiger Person mit knapp 185 000 Euro. Das Bauhauptgewerbe erzielte die zweithöchsten Umsätze pro tätiger Person mit über 128 000 Euro und einen Gesamtumsatz von fast 10 Milliarden Euro.

Mit durchschnittlich 27 Tätigen je Unternehmen erwirtschaftete das Lebensmittelgewerbe über 4,2 Milliarden Euro Umsatz. Dagegen war mit durchschnittlich 5 tätigen Personen je Unternehmen und einem Umsatz von fast 39 000 Euro je beschäftigter Person das Handwerk für den privaten Bedarf stärker durch Kleinunternehmen geprägt. Zu dieser Gewerbegruppe zählen beispielsweise Friseurbetriebe, Textilreinigungen und Schornsteinfegerinnen und -feger. Die wenigsten Unternehmen zählten zur Gewerbegruppe des Gesundheitsgewerbes. Hier waren mehr als 21 000 Personen in rund 1 900 Unternehmen beschäftigt und erzielten gut 1,7 Milliarden Euro Umsatz.


Eine Tabelle mit detaillierten Informationen


Weitere Tabellen unter www.statistik.niedersachsen.de – Themenbereiche: Industrie, Baugewerbe, Handwerk – Tabellen - Handwerkszählung 2014.


Methodische Hinweise: Die Ergebnisse der Handwerkszählung werden aus dem statistischen Unternehmensregister ermittelt, das mehrere administrative Dateien zusammenführt, z.B. Dateien der Steuerverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit. In den Dateien der Steuerverwaltung sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen enthalten, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben und deren Jahresumsatz im Berichtsjahr mindestens 17 500 Euro betrug. Die Dateien der Bundesagentur für Arbeit liefern Angaben zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten. Die Anzahl der tätigen Inhaber wird geschätzt. Die Handwerkszählung bezieht nur selbständige Handwerksunternehmen ein. Angaben zu innerbetrieblichen Abteilungen, z.B. eine Schlosserei in einem Energieversorgungsunternehmen oder zu Nebenbetrieben, wie beispielsweise eine Fleischereiabteilung eines Kaufhauses, werden nicht ausgewertet.


Kontakt:
Frau Ridder, Tel. 0511 9898-3322
Herr Rode, Tel. 0511 9898-3335

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2016 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-991125

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
http://www.statistik.niedersachsen.de


Journalistische Anfragen richten Sie bitte an die oben genannten Auskunftgebenden.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln