Maregelvollzug Nachweise A und B
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Der Maregelvollzug wird statistisch gem den Regeln der Justizvollzugsstatistik aus der Vollzugsgeschftsordnung (VGO) erfasst.


St 1-A
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St 1-A erfasst Behandelte nach Klinik und Unterbringungsgrund.

Stichtag: 01.01. des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres
Frist fr Datenbermittlung: 01.02. des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres


St 1-B
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St 1-B erfasst Behandelte nach Alter, Religionszugehrigkeit und Familienstand.

Stichtag: 31.03. des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres
Frist fr Datenbermittlung: 01.05. des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres


Verwendung
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Land: Niedersachsen

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