22.338 Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen im Jahr 2025
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 073 vom 23.07.2026
- Anzahl der Gefährdungseinschätzungen nahm im Vergleich zum Vorjahr zu
- Die meisten Kinder und Jugendlichen lebten zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bei ihren Eltern oder einem Elternteil
- Bei 4.803 Verfahren wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, in weiteren 7.619 Fällen ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf
HANNOVER. Die niedersächsischen Jugendämter führten im Jahr 2025 insgesamt 22.338 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch, wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Verfahren um 11,3% an (2024: 20.066 Verfahren).
Bei den Verfahren mit festgestellter akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung zeigte sich ein ähnliches Bild. Von den 4.803 Verfahren, in denen die Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung feststellten, betrafen 2.086 Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern lebten und 1.724 Minderjährige in Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil. Weitere 654 Verfahren entfielen auf Kinder, die bei einem Elternteil mit Partnerin oder Partner wohnten.
Insgesamt wurde in 21,5% aller Gefährdungseinschätzungen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Die Jugendämter in Niedersachsen stellten 2.273 akute und 2.530 latente Kindeswohlgefährdungen fest. Mädchen (2.323) und Jungen (2.480) waren ähnlich häufig betroffen. Besonders oft gaben die Jugendämter Vernachlässigung als Grund für die Gefährdung an. Dieser Grund wurde in 1.254 Fällen akuter und in 1.543 Fällen latenter Gefährdung angegeben. In den meisten Fällen ging die Gefährdung in der Hauptsache von der Mutter (2.145) bzw. vom Vater (1.437) aus.
Im Jahr 2025 wurde bei weiteren 7.619 Verfahren keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf für betroffene Kinder, Jugendliche oder Familien erkannt. Gegenüber dem Vorjahr mit 6.946 Fällen entspricht dies einem Anstieg um 9,7%. In den übrigen 9.916 Verfahren konnte keine Gefährdung der Minderjährigen und auch kein Hilfebedarf festgestellt werden.
|
|
||
Das zuständige Jugendamt hat eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchzuführen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes vorliegen. In Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte wird das Gefährdungsrisiko eingeschätzt. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes gegeben ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern bzw. ein Elternteil – sind in diesen Fällen nicht in der Lage oder nicht Willens die Gefährdungssituation für die Kinder oder Jugendlichen abzuwenden. Die Statistischen Ämter erhalten von den zuständigen Stellen für jede beendete Gefährdungseinschätzung für das entsprechende Berichtsjahr einen Datensatz.
Kinder und Jugendliche mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Kontakt:
Max Schneider, Tel. 0511 9898-1041
Jan Spies, Tel. 0511 9898-2228
Über das Landesamt für Statistik Niedersachsen
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt auf gesetzlicher Grundlage rund 290 Statistiken zu verschiedenen Themen wie Bevölkerung und Haushalte, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzen, Wirtschaft und Handel, Industrie oder Umwelt und Energie. Das LSN bietet damit neutrale, verlässliche und fachlich unabhängige Informationen für das Land Niedersachsen, seine Regionen und Kommunen, die mit anderen deutschen und europäischen Daten vergleichbar sind. Diese stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Informations- und Planungszwecken sowie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.
| Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. |
Herausgeber:
© 2026 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover
Telefon: 0511 9898-1016
Telefax: 0511 9898-991016
E-Mail: pressestelle@statistik.niedersachsen.de
https://www.statistik.niedersachsen.de
Mastodon: Norden.social/@Statistik_NI
Bluesky: @statistik.niedersachsen.de
XING: xing.to/LSN
Hinweise zum Datenschutz
| Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt. |
