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Rund 42.000 Personen bezogen in Niedersachsen zum Jahresende 2025 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 093 vom 11.09.2026


  • Rückgang der Zahl der Leistungsbeziehenden gegenüber dem Vorjahr
  • Mehr als ein Drittel der Leistungsbeziehenden war minderjährig
  • Syrische, türkische und irakische Staatsangehörige bildeten die größten Gruppen

HANNOVER. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erhielten in Niedersachsen insgesamt 42.130 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), berichtet das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Leistungsbeziehenden um rund 6,5%. Ende 2024 bezogen noch 45.070 Personen entsprechende Leistungen.

Von den erfassten Personen bekamen 31.040 Menschen Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Damit erhielten knapp drei Viertel (73,7%) aller Leistungsberechtigten diese Leistungsart. Grundleistungen dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. 29.965 Personen erhielten Geldleistungen, 20.705 Personen Sachleistungen und 3.880 Personen Wertgutscheine. Die verschiedenen Leistungsformen werden teilweise nebeneinander gewährt. Empfängerinnen und Empfänger werden bei jeder Leistung entsprechend gezählt.

Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG wurde 11.095 Personen gewährt. Diese Leistungen orientieren sich am Leistungsniveau des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und werden insbesondere Personen gewährt, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten.

Männer stellten mit 24.360 Personen die größere Gruppe der Leistungsbeziehenden (57,8%). Ihnen standen 17.775 Frauen gegenüber.

Die Leistungsberechtigten waren im Durchschnitt 24,8 Jahre alt. Mehr als ein Drittel der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen war minderjährig: 6.225 Kinder waren jünger als sieben Jahre, weitere 5.605 Kinder und Jugendliche gehörten zur Altersgruppe der 7- bis unter 14-Jährigen und 2.550 Personen waren zwischen 14 und unter 18 Jahren alt. Die größte Altersgruppe bildeten die 25- bis unter 50-Jährigen mit 18.005 Personen. Nur 615 Personen waren 65 Jahre und älter.

Die größten Gruppen der Leistungsberechtigten nach Staatsangehörigkeit kamen aus Syrien (6.760 Personen), der Türkei (6.475 Personen) und dem Irak (4.925 Personen). Zusammen entfielen auf diese drei Staatsangehörigkeiten knapp 43,1% aller Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen in Niedersachsen. Weitere größere Gruppen stammten aus Kolumbien (3.185 Personen), Afghanistan (1.820 Personen) und der Ukraine (1.725 Personen). Nach Kontinenten betrachtet kamen 18.720 Leistungsberechtigte aus Asien, 12.125 aus Europa, 7.145 aus Afrika und 3.275 aus Amerika.

Weiterführende Daten und Informationen zum Thema Asylbewerberleistungen in Niedersachsen finden Sie in den veröffentlichten Tabellen auf unserer Webseite.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse der Statistik werden mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Bei der 5er-Rundung werden alle Personenangaben auf den nächsten durch fünf teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Durch das Rundungsverfahren können sich geringfügige Abweichungen bei Summen ergeben.

Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Abs. 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Empfängerinnen und Empfänger verschiedener Leistungen werden bei jeder zutreffenden Leistungsform gezählt.


Kontakt:
Hanna Köhler, Tel. 0511 9898-2242
Ole Rust-Bourehil, Tel. 0511 9898-2232


Über das Landesamt für Statistik Niedersachsen
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt auf gesetzlicher Grundlage rund 290 Statistiken zu verschiedenen Themen wie Bevölkerung und Haushalte, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzen, Wirtschaft und Handel, Industrie oder Umwelt und Energie. Das LSN bietet damit neutrale, verlässliche und fachlich unabhängige Informationen für das Land Niedersachsen, seine Regionen und Kommunen, die mit anderen deutschen und europäischen Daten vergleichbar sind. Diese stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Informations- und Planungszwecken sowie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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