Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände in Niedersachsen stieg 2025 um mehr als ein Fünftel an
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 066 vom 07.07.2026
- Verschuldung der kommunalen Kernhaushalte beim nicht-öffentlichen Bereich betrug zum 31. Dezember 2025 21.623 Mio. Euro
- Erneut deutlicher Zuwachs bei kurzfristigen Kassen- oder Liquiditätskrediten (+67,0%)
- Elf Kommunen in Niedersachsen schuldenfrei
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis der jährlichen Schuldenstatistik mitteilt, ist die Verschuldung der niedersächsischen Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbände) im Jahr 2025 erneut deutlich gestiegen. Zum Stichtag 31.12.2025 beliefen sich die Schulden der kommunalen Kernhaushalte gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich (z.B. Kreditinstitute oder private Unternehmen im In- und Ausland) auf insgesamt rund 21.623 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr (17.802 Mio. Euro) entspricht dies einem Zuwachs von rund 21,5%. Die Pro-Kopf-Verschuldung der rund 8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in Niedersachsen lag Ende 2025 rechnerisch bei 2.703 Euro.
Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung verzeichnete zum Stichtag der Samtgemeindebereich Heeseberg mit 12.245 Euro, gefolgt von der Stadt Pattensen (8.237 Euro) und der Inselgemeinde Langeoog (6.267 Euro). In absoluten Zahlen verzeichnete die Landeshauptstadt Hannover mit 2.557 Mio. Euro die höchste Verschuldung. Es folgten die Region Hannover (1.170 Mio. Euro) sowie die kreisfreie Stadt Braunschweig (1.067 Mio. Euro).
Die kommunale Verschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich setzt sich aus Wertpapierschulden und Investitionskrediten sowie Kassenkrediten zusammen. Erstere machten mit 18.775 Mio. Euro den größten Anteil aus und stiegen im Vorjahresvergleich um 16,6%. Die Kassenkredite zur Sicherung der Liquidität summierten sich auf 2.848 Mio. Euro und verzeichneten mit einem Plus von 67,0% erneut einen besonders starken Anstieg.
Ungeachtet des insgesamt starken Anstiegs waren zum Stichtag 31.12.2025 weiterhin elf niedersächsische Gemeinden und Gemeindeverbände vollständig schuldenfrei. Dazu zählten die Städte Burgwedel und Verden (Aller), die Gemeinden Scheeßel, Rhede (Ems), Dötlingen und Steinfeld (Oldenburg), die Samtgemeindebereiche Baddeckenstedt, Kirchdorf und Schwaförden sowie die gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide.
Eine detaillierte Übersicht über die Schuldenstände der einzelnen niedersächsischen Kommunen ist in der Tabellenanlage abrufbar:
| Anlage zur Pressemitteilung (xlsx) | ||
Neben den Kernhaushalten erhebt die jährliche Schuldenstatistik auch die Schulden der mehrheitlich öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU). Deren Verschuldung gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich belief sich am 31.12.2025 auf insgesamt 18.872 Mio. Euro. Hiervon entfielen 2.080 Mio. Euro auf Extrahaushalte und 16.792 Mio. Euro auf sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (Unterscheidung s. Erläuterungen). Damit liegt ein erheblicher Teil der öffentlichen Verschuldung im kommunalen Bereich außerhalb der Kernhaushalte, insbesondere bei ausgegliederten Einheiten und Beteiligungen.
Zur Verschuldung, wie sie hier dargestellt wird, zählen Wertpapierschulden, Kassen- oder Liquiditätskredite und Kredite gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich.
Extrahaushalte sind öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dem Sektor Staat zuzuordnen sind.
Für die ostfriesischen Inseln Spiekeroog und Wangerooge gilt die besondere Situation, dass diese Gemeinden aufgrund der Lage und des Tourismus in Bezug auf die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner eine überdurchschnittliche Infrastruktur vorhalten müssen.
Methodischer Hinweis:
Die hier verwendeten Daten beziehen sich auf die originären Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände. Extrahaushalte und sonstige FEU werden separat ausgewiesen. Diese Darstellung ermöglicht einen kleinräumigen Nachweis der Ergebnisse. Das Statistische Bundesamt bezieht sich in seinen Pressemitteilungen hingegen auf den öffentlichen Gesamthaushalt, das heißt Kern- und Extrahaushalte zusammengerechnet. Vor allem durch Zu- und Abgänge in den Kreis der Extrahaushaushalte unterscheiden sich die absoluten Zahlen und Veränderungsraten teilweise deutlich.
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