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Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut - 17. 10.2011 - Vor allem junge Menschen sind auf staatliche Hilfen angewiesen

Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen


Datum: 14. Oktober 2011
Nummer 104/11



HANNOVER. Für Kinder und Jugendliche werden besonders häufig Transferleistungen zur Bekämpfung von Armut gezahlt: 15,4 % der unter 18-Jährigen zählten in Niedersachsen Ende 2009 zu den Empfängerinnen und Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen. 216 214 jungen Menschen soll damit eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut (17. Oktober) mitteilt, lag die Quote der Leistungsempfänger unter Kindern und Jugendlichen damit über der Mindestsicherungsquote von 9,5 % in Niedersachsen. In der Bevölkerung ab 65 Jahren waren 2,5 % abhängig von finanzieller Unterstützung.

In sämtlichen 46 Landkreisen und kreisfreien Städten wies die Gruppe der Kinder und Jugendlichen die höchsten Quoten bei der bekämpften Armut auf. Allerdings sank in den meisten Kreisen die Quote seit 2007. Überdurchschnittlich stark betroffen waren Kinder und Jugendliche in den Großstädten und kreisfreien Städten. Nur in den Landkreisen Emsland (7 %), Vechta (9 %) und Grafschaft Bentheim (9,7 %) zählte weniger als jeder Zehnte unter 18-Jährige zu den Leistungsempfängern.

Zu den staatlichen Leistungen der sozialen Mindestsicherung gehören die finanziellen Hilfen nach dem SGB II (ALG II und Sozialgeld), die Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. „Bekämpfte Armut“ unter der jüngeren Bevölkerung bezieht sich zum Großteil auf Leistungsempfänger von Sozialgeld; sie leben in Haushalten von erwerbsfähigen SGB II-Empfängern. Nahezu alle Leistungsempfängerinnen und -empfänger im Alter von 65 Jahren und älter erhalten Grundsicherung im Alter. Daten der Kriegsopferfürsorge, die nur alle zwei Jahre vorliegen und nur zum Teil auf Landkreise und kreisfreie Städte regionalisierbar sind, wurden nicht einbezogen.


Kostenfreier Download:
Tabelle und drei Graphiken mit detaillierten Informationen, (pdf-Datei, 96 KB)


Die Statistiken der Sozialen Mindestsicherung können im Internetangebot des LSKN abgerufen werden. In der LSKN-Online Datenbank sind die Ergebnisse der Empfängerzahlen und Leistungsartenstruktur für sämtliche niedersächsischen Einheits- und Samtgemeinden veröffentlicht. Eine differenzierte Betrachtung nach Altersgruppen und Nationalität ist auf Ebene der Kreise möglich. Zeitreihen sind für die Jahre 2007 bis 2009 (Stichtag 31.12.) verfügbar. Dieses neue Angebot des LSKN ist online abrufbar unter www.lskn.niedersachsen.de > Statistik > LSKN-Online Datenbank > Statistische Erhebung > 255 Soziale Mindestsicherung.

Das Bund-Länder-Projekt „Amtliche Sozialberichterstattung“ liefert im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de vergleichbare Daten für Bund und Länder aus den Bereichen soziale Mindestsicherung sowie Armut und soziale Ausgrenzung. Als eines der ersten Bundesländer hat Niedersachsen im Rahmen des vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) finanzierten Projekts „Handlungsorientierte Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN)“ (vgl. www.lskn.niedersachsen.de, Projekt Handlungsorientierte Sozialberichterstattung) diese Mindestsicherungsdaten für die Kreisebene berechnet.

Bereits im September hat der LSKN die Armutsgefährdungs- und Reichtumsquoten für das Jahr 2010 veröffentlicht. Pressemitteilung Nummer 95/22. 9. 2011: Armutsgefährdung in Niedersachsen unverändert.



Ansprechpartner:
Ilka Seyfarth, Tel. 0511 9898-3111
Jan Scharf, Tel. 0511 9898-3156



Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber:
© 2011 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: +49 (0) 511 9898-1125
Telefax: +49 (0) 511 9898-4132

E-Mail: pressestelle(at)lskn.niedersachsen.de
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den angegebenen Gesprächspartner.

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