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Mikrozensus 2015 – jeder hundertste Haushalt in Niedersachsen wird befragt

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen


Datum: 5. Februar 2015
Nummer 08/15




HANNOVER. Wie viele Familien mit Kindern leben in Niedersachsen? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund? In welcher niedersächsischen Region gibt es die höchsten Erwerbsquoten? Antworten auf diese Fragen liefert der Mikrozensus, eine Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Im Rahmen dieser Erhebung wird seit 1957 bundesweit jährlich ein Prozent der Bevölkerung befragt.

Nach Auskunft des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) betrifft diese Erhebung in Niedersachsen jährlich rund 38 000 Haushalte, ermittelt durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Diese Haushalte zählen dann im Regelfall vier aufeinanderfolgende Jahre zum Kreis der Befragten. Erfragt werden Angaben zum Alter der Familienmitglieder, zum Familienstand, zur Erwerbstätigkeit, zu den Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen und zur Einkommenssituation. In diesem Jahr enthält die Erhebung zusätzlich Fragen zur Krankenversicherung.

Um zuverlässige Ergebnisse von hoher Qualität zu erhalten, besteht für die meisten Fragen Auskunftspflicht nach dem Mikrozensusgesetz. Einige Fragen werden auf freiwilliger Basis erhoben. Da auch die freiwilligen Erhebungsteile wichtige Erkenntnisse liefern, auf deren Basis politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden, ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Fragen ebenfalls von großer Bedeutung. Zur Unterstützung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger setzt das LSN stets über 160 geschulte Erhebungsbeauftragte im ganzen Land ein. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich mit einem Schreiben zur Befragung an. Am vereinbarten Termin geben sie die Antworten auf die gestellten Fragen direkt in den Laptop ein, um den Aufwand für die Befragten möglichst gering zu halten. Die Erhebungsbeauftragten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können sich mit einem Interviewer-Ausweis legitimieren.

Das LSN bittet alle Haushalte in Niedersachsen, die im Laufe des Jahres 2015 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Auf Wunsch besteht jedoch auch die Möglichkeit, der Auskunftspflicht schriftlich nachzukommen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden ausschließlich in Form von hochgerechneten Ergebnissen veröffentlicht.

Weitere Informationen rund um den Mikrozensus erhalten Sie auf unserer Internetseite www.statistik.niedersachsen.de unter dem Themenbereich Haushalte und Familien, Mikrozensus und freiwillige Haushaltsbefragungen. Dort finden Sie auch Ergebnisse dieser Erhebung zu den privaten Haushalten, zu Familien, Bildung, Erwerbstätigkeit und vieles andere mehr.


Kontakt:
Mikrozensus
Tel. 0511 9898-4455 oder
E-Mail: mikrozensus@statistik.niedersachsen.de


Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2015 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-4132

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
http://www.statistik.niedersachsen.de


Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den angegebenen Ansprechpartner.

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