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Verdienste in Niedersachsen 2015 um 2,8 % gestiegen

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 24. März 2016
Nummer 25/16



HANNOVER. Der Nominallohnindex in Niedersachsen stieg 2015 binnen Jahresfrist um 2,8 %. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ist der Anstieg ganz überwiegend auf Zuwächse bei den Stundenverdiensten zurückzuführen. Demgegenüber sind die Einflüsse von Veränderungen bei der bezahlten Wochenarbeitszeit (+0,1 %) sowie bei den unregelmäßigen Verdienstbestandteilen, sogenannten Sonderzahlungen, eher gering. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise nahmen die Bruttomonatsverdienste der abhängig Beschäftigten real um 2,7 % zu.

Exakt im niedersächsischen Durchschnitt von 2,8 % lagen die Verdienstzuwächse im Produzierenden Gewerbe, dort insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe. Das gleiche gilt für die Nominalverdienste von Frauen und Männern sowie von qualifizierten Fachkräften, deren Verdienste ebenfalls um besagte 2,8 % stiegen.

Deutlich über dem niedersächsischen Durchschnitt entwickelten sich die Bruttolöhne von geringfügig Beschäftigten (+4,2 %) und von den ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (+6,1 %). Die Nominalverdienste in leitender Stellung schlossen das Jahr 2015 mit einem Plus von 3,1 % ab. Die höchsten Nominallohnzunahmen hatten die vollzeit- und teilzeit- und geringfügig Beschäftigten im Sektor der „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit +7,4 %; dazu gehören beispielsweise u. a. Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Verwaltung und Führung von Betrieben, Unternehmensberatung, Forschung- und Entwicklungstätigkeiten. Die Beschäftigten der Branche der Versorgung mit u. a. Gas und Elektrizität erzielten um 5,3 % und die der Branche der „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ um 5,2 % höhere Nominallöhne gegenüber dem Vorjahr. Die letztgenannte Gruppe zeichnete sich 2010 durch einen überdurchschnittlichen Anteil an Bezieherinnen und Beziehern von Niedriglohn aus und schließt Dienstleistungen u. a. der Wach- und Sicherheitsdienste, Gebäudebetreuung und Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften ein.

Vergleichsweise schwach wuchsen die Verdienste in der Finanz- und Versicherungsbranche (+1,5 %) und in der Branche der Wasserversorgung (+1,4 %). Bei den Beschäftigten des Grundstücks- und Wohnungswesens (-3,3 %), im Gastgewerbe (-2,1 %) und im Métier der Kunst, Unterhaltung und Erholung (-0,7 %) nahmen 2015 die Nominallöhne sogar ab.

Bei der Betrachtung ausschließlich vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – diese machten nahezu zwei Drittel aller abhängig Beschäftigten aus – waren die entsprechenden Verdienstzuwächse bzw. -einbußen von der Struktur her ähnlich. Ihr Nominallohnindex stieg ebenfalls um 2,8 %. In der Differenzierung nach Branchen waren die Veränderungsraten überwiegend stärker als vorgenannt ausgeprägt. Im Vergleich der Leistungsgruppen fiel die Spanne zwischen den Verdienstzuwächsen geringer aus: Die vollzeitbeschäftigten angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten mit 2,1 % die geringsten, die Ungelernten mit 4,0 % die höchsten Verdienstzunahmen erzielt. Aber auch die Fachkräfte mit i. d. R. einer abgeschlossenen Ausbildung der Leistungsgruppe 3 (Fachkräfte), die nahezu die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten umfasst, konnten sich 2015 über 3,1 % höhere Nominalverdienste freuen.

Dies ist ein Hinweis dafür, dass die Entwicklung der Nominallöhne im Wesentlichen durch eine positive Entwicklung der Bruttolöhne bei den Vollzeitbeschäftigten positiv determiniert war, unterstützt durch eine günstige Verdienstentwicklung bei den teilzeit- und geringfügig Beschäftigten, insbesondere der weiblichen Beschäftigten. Die Einführung des Mindestlohns ab dem 1.1.2015 in Deutschland spielte anscheinend für die Verdienstentwicklung eine förderliche Rolle. Das zeigt sich an den überdurchschnittlich gewachsenen Verdiensten bei den Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen, also auf den Arbeitsplätzen mit dem niedrigsten Anforderungsniveau, sowie in den Branchen mit einem hohen Anteil an Niedriglohnbezieherinnen und -beziehern.

Kostenfreier Download:

Ein Diagramm und zwei Tabellen mit detaillierten Informationen


Methodische Hinweise:

Datenquelle ist die Vierteljährliche Verdiensterhebung. Sie wird als repräsentative Stichprobenerhebung durchgeführt. In Niedersachsen tragen zur Abbildung der konjunkturellen Verdienstentwicklung in etwa 3 300 Betriebe des Produzierenden Gewerbes und Dienstleistungsbereiches insgesamt jeweils mit mindestens 10 Beschäftigten bei. Weitergehende Daten stehen auf der LSN-Homepage (www.statistik.niedersachsen.de) unter Themenbereiche: Preise, Verdienste, Arbeitskosten - Verdiensterhebung (vierteljährlich) zum kostenfreien Download bereit.

Der Nominallohnindex drückt die Veränderung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste inklusive Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich aus. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr. Weil der Nominallohnindex den Fokus auf die allgemeine Verdienstentwicklung über alle Arbeitnehmergruppen hinweg setzt, wird bei diesem Index auf die Angabe von Absolutzahlen verzichtet und ausschließlich auf die Veränderungsraten abgestellt. Der Nominallohnindex fließt in die Berechnung des Reallohnindex ein. Der Reallohnindex ist ein Indikator für die Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Steuern und gibt Hinweise auf die Entwicklung der Verdienste unter Berücksichtigung der Verbraucherpreise. Er ist definiert als das Verhältnis des Nominallohnindex zum Verbraucherpreisindex. Der Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke erwerben.

Niedriglohn liegt nach international verwendeten Definitionen dann vor, wenn der Verdienst eines abhängig Beschäftigten geringer als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist. Die entsprechende Niedriglohnschwelle, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglöhne gelten, lag 2010 für Deutschland wie auch für Niedersachsen bei 10,36 Euro Bruttostundenverdienst.



Auskünfte erteilt :

Tanja Eichhorn, 0511 9898-2351




Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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