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Was am Ende übrig bleibt – der finanzielle Ausgang von Insolvenzverfahren in Niedersachsen

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 25. April 2016
Nummer 33/16



HANNOVER. Von 18 732 Insolvenzverfahren, die im Jahr 2009 in Niedersachsen eröffnet wurden, konnten bis Ende 2013 insgesamt 17 356 Verfahren (92,7%) beendet werden. Die tatsächlichen Forderungen gegenüber den Schuldnern betrugen 1,37 Milliarden Euro. Eine Begleichung dieser Schulden war in den Insolvenzverfahren nur in sehr geringem Umfang möglich, da lediglich 33 Millionen Euro zur Verteilung zur Verfügung standen. Somit ergab sich ein Verlust bei den Gläubigern in Höhe von 1,34 Milliarden Euro aus den bis Ende 2013 beendeten Insolvenzverfahren. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ergab der Anteil des Betrages, der auf die Gläubiger verteilt werden konnte, bezogen auf die gesamten Forderungen eine Deckungsquote von 2,4%.

Bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern konnten bereits 12 942 von 13 182 eröffneten Insolvenzverfahren des Jahres 2009 bis zum Jahr 2013 beendet werden (98,2 %). Die Forderungen aus Verbraucherinsolvenzverfahren summierten sich auf rund 454 Millionen Euro. Beglichen werden konnten davon lediglich 7,5 Millionen Euro. Damit ergaben sich Verluste in Höhe von 446 Millionen Euro. Die Deckungsquote bei den Verbraucherinsolvenzen betrug 1,7 %.

Bei den im Jahr 2009 eröffneten Unternehmensinsolvenzen konnten bis Ende 2013 1 229 Verfahren von 2 000 beendet werden (61,4 %). Gegenüber insolventen Unternehmen wurden Forderungen in Höhe von 402 Millionen Euro gestellt. Zur Verteilung an die Gläubiger standen noch 21 Millionen Euro zur Verfügung. Die Deckungsquote lag somit bei 5,2 %.

Bei 99 von 1 229 Unternehmensinsolvenzen (8,1 %) war eine Sanierung des Unternehmens erfolgreich, wobei 41 Unternehmen unter Beibehaltung des bisherigen Unternehmensträgers fortgeführt werden konnten. In 58 Fällen war der Erhalt des Betriebes oder von Betriebsteilen möglich. In diesen 99 erfolgreich sanierten Unternehmen konnten insgesamt 1574 Arbeitsplätze erhalten werden. Die Sanierung war nicht möglich oder nicht erfolgreich bei 1 061 insolventen Unternehmen, von weiteren 69 Unternehmen lagen keine Angaben zum Sanierungserfolg vor.

Die Möglichkeit der Betriebsfortführung nutzten 165 von 1 229 Unternehmen (13,4 %). Keine Betriebsfortführung gab es bei 1049 Unternehmen, keine Angabe zur Betriebsfortführung lag bei 15 Unternehmen vor. Während des Insolvenzantragsverfahrens führten 156 Unternehmen ihre Betriebe mit durchschnittlich 19 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fort. Nach der Insolvenzeröffnung konnten 61 Unternehmen ihre Betriebe mit durchschnittlich 21 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fortführen.

Dies sind die ersten Ergebnisse der Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung. Auskunftspflichtig sind hierzu die von den zuständigen Amtsgerichten bestellten Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder.

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Kontakt:

Herr Brunotte, Tel. 0511 9898-1224
Frau Große, Tel. 0511 9898-3320


Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an die o. g. Auskunftgebenden.


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