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Armutsgefährdungsquote 2016 mit 16,0 Prozent auf Vorjahresniveau

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen


Datum: 29. August 2017
Nummer: 67/17


HANNOVER. Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2016 in Niedersachsen bei 16,0 Prozent und entsprach damit dem Niveau des Vorjahres (15,9 Prozent). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilte, galten danach circa 1,25 Millionen Menschen in Niedersachsen als armutsgefährdet. Bundesweit blieb die Quote 2016 gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 15,7 Prozent. Die Spanne reichte von 12,0 Prozent in Thüringen bis 18,3 Prozent in Hamburg. Unter den westdeutschen Ländern lag Niedersachsen hinter Bayern (14,9 Prozent) und Baden-Württemberg (15,4 Prozent).

Als armutsgefährdet gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des regionalen Durchschnitts, gemessen am Median. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2016 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 953 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.002 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren lag die Schwelle bei 1.430 Euro.

Wie in den Vorjahren waren insbesondere junge Menschen von Armut bedroht: Unter den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren war mehr als jede bzw. jeder Fünfte (21,1 Prozent) armutsgefährdet. Bei den jungen Erwachsenen bis unter 25 Jahren galt dies für jede vierte (25,8 Prozent) Person. Unter den Menschen ab 65 Jahren lebte hingegen weniger als jede sechste (15,0 Prozent) Person unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle. Bei Letzteren nahm die Quote gegenüber 2015 leicht ab (-0,3 Prozentpunkte), während sie bei den Jüngeren zunahm (+0,3 Prozentpunkte bzw. +1,2 Prozentpunkte).

Die höchsten Armutsgefährdungsquoten wiesen 2016 mit 54,7 Prozent die Erwerbslosen auf (-3,7 Prozentpunkte gegenüber 2015). Bei den Erwerbstätigen betrug die Quote 7,3 Prozent (-0,2 Prozentpunkte).

Menschen im Alter von 25 Jahren und älter mit einem niedrigen Qualifikationsniveau hatten mit 31,9 Prozent eine fast drei Mal so hohe Armutsgefährdungsquote wie Personen mit einem mittleren (10,8 Prozent) und eine mehr als fünf Mal so hohe Quote wie diejenigen mit einem hohen Qualifikationsniveau (5,9 Prozent).

Besonders hohe Armutsgefährdungsquoten sind zudem bei Menschen mit Migrationshintergrund und bei ausländischen Staatsangehörigen zu beobachten. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte waren 2016 mit 30,9 Prozent zweieinhalb Mal so oft armutsgefährdet wie jene ohne Zuwanderungsgeschichte mit 12,2 Prozent (2015: 30,2 Prozent und 12,7 Prozent). Bei den Ausländerinnen und Ausländern war die Quote mit 43,0 Prozent mehr als drei Mal so hoch wie bei den deutschen Staatsangehörigen mit 13,5 Prozent (2015: 40,5 Prozent und 14,0 Prozent).

Mit Blick auf die Familienzusammenhänge zeigte sich weiterhin mit 44,9 Prozent ein hoher Anteil armutsgefährdeter Personen unter den Alleinerziehenden, jedoch gab es einen Rückgang gegenüber 2015 um 1,7 Prozentpunkte. Familien mit zwei Erwachsenen und einem bzw. zwei Kindern wiesen hingegen nur eine Quote von 9,6 Prozent bzw. 11,6 Prozent auf, was dem Vorjahresniveau entsprach. Bei drei und mehr Kindern waren es 27,6 Prozent (+1,5 Prozentpunkte).

Die Reichtumsquote lag im Jahr 2016 in Niedersachsen bei 7,0 Prozent (2015: 7,4 Prozent), rund 552.000 Personen. Deutschlandweit betrug die Quote wie im Vorjahr 8,2 Prozent. Als reich gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen, das mehr als doppelt so hoch ist wie der regionale Durchschnitt, gemessen am Median.


Methodische Hinweise:

Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, Großstädte und verschiedene Regionen stehen unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Der Vergleich der Angaben für 2016 mit den Vorjahren ist eingeschränkt. Grund dafür sind Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe im Mikrozensus und Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung. Für 2015 wird zudem von einer Untererfassung der Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit ausgegangen, da Personen in provisorischen Unterkünften untergebracht waren. Diese Unterkünfte sind in der Statistik nicht erfasst worden. Entsprechend sind auch die Veränderungsraten zu 2016 mit Einschränkungen zu bewerten.

Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern. Beide Berechnungen sind aber nicht frei von Verzerrungen, die sich durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Zahlen in diesem Text auf Daten, die auf Basis der regionalen Durchschnittseinkommen und Gefährdungsschwellenwerte ermittelt wurden.

Das regionale und das bundesweite Durchschnittseinkommen werden am jeweiligen Median gemessen. Dieser mittlere Einkommenswert teilt die Gesamtmenge der Bevölkerung in zwei gleich große Gruppen. Die eine Hälfte verdient dabei genauso viel oder weniger als dem mittleren Einkommen entspricht. Die andere Hälfte verdient genauso viel wie dem mittleren Einkommen entspricht oder mehr.


Kontakt:
Herr Lehmann, Tel. 0511 9898 – 3145

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Herausgeber:
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