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Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Statistikmeldungen nur noch online

Am 1. August 2013 trat das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" - E-Government-Gesetz (EGovG) in Kraft.

Art. 13 EGovG enthält einige wichtige Änderungen des Bundesstatistikgesetzes (BStatG). Unter anderem ist die amtliche Statistik nach § 11 a BStatG verpflichtet, Daten von Unternehmen und Betrieben mittels elektronischer Meldeverfahren zu erheben und zu diesem Zweck geeignete Übermittlungswege bereitzustellen.

Nach § 11 a BStatG sind auch alle Unternehmen und Betriebe sowie die Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, verpflichtet, ihre Angaben zu Bundesstatistiken elektronisch zu übermitteln. Diese Regelung soll sowohl den Auskunftgebenden als auch den Statistischen Ämtern Kosten und Zeit sparen helfen.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bieten bereits eine Reihe von gemeinsam entwickelten Verfahren an, mit deren Hilfe Sie Ihre Meldungen über eine gesicherte Internetverbindung an uns übermitteln können.

In der öffentlichen Verwaltung nutzen bereits einige Stellen den standardisierten elektronischen Datenaustausch. In diesen Fällen sind diese Verfahren auch weiterhin für die Übermittlung von Daten an die statistischen Ämter zu verwenden. Soweit Behörden solche standardisierten Verfahren nicht nutzen, sind elektronische Übermittlungsverfahren nach Absprache mit den zuständigen Statistischen Ämtern zu verwenden.

Betriebe und Unternehmen sind hingegen verpflichtet, für die Datenübermittlung ausschließlich die von den Statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, beispielsweise wenn bei den befragten Unternehmen und Betrieben die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Datenübermittlung nicht oder noch nicht vorliegen.

Über eine zentrale Plattform, das Erhebungsportal, haben Auskunftspflichtige Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie zu den für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.


Wenn Sie Fragen zu den verschiedenen Datenübermittlungsverfahren haben oder wissen möchten, welche davon für Ihre Meldung/en angeboten werden, helfen Ihnen die fachstatistischen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf den entsprechenden Themenseiten gern weiter.

Erhebungsportal

Zentraler Zugang zu allen Online-Meldeverfahren der amtlichen Statistik in Deutschland

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