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Armutsgefährdungsquote steigt auf 15,4 % – Erwerbslose und Alleinerziehende besonders betroffen – Altersarmut von Frauen nimmt zu

Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen



Datum: 29. August 2013
Nummer 71/13


HANNOVER. Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2012 in Niedersachsen bei 15,4 %. Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilte, bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 0,2 Prozentpunkte. Damit müssen gut 1,2 Millionen Niedersachsen - das ist fast jeder sechste Einwohner – als armutsgefährdet gelten. Die Armutsgefährdungsquote von Niedersachsen lag 2012 etwas höher als die für Deutschland insgesamt (15,2 %). Niedersachsens Nachbarland Bremen wies mit 18,4 % eine sogar noch deutlich höhere Quote auf.

Nach internationalen Konventionen gelten diejenigen Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 % des mittleren monatlichen Nettoeinkommens auskommen müssen. Als „reich“ gelten Menschen, die über das Doppelte des Mittelwerts verfügen. Entsprechende Berechnungen werden auf Grundlage des Mikrozensus von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam vorgenommen. Das mittlere Pro-Kopf-Einkommen lag in Niedersachsen 2012 bei ca. 1 432 Euro, 2,4 % höher als 2011, und die Armutsgefährdungsschwelle entsprechend bei 859 Euro.

Im längerfristigen Vergleich ergibt sich, dass die Armutsgefährdungsquote Niedersachsens von 2005 bis 2010 konstant blieb beziehungsweise sogar leicht rückläufig war. Damals war ein langfristiger Trend der sozialen Polarisierung zunächst gestoppt, der durch ein Anwachsen von Armuts- und Reichtumsquoten gleichzeitig gekennzeichnet war. Seit 2010, seinerzeit lag die Quote bei 14,5 %, steigt die Armutsgefährdung wieder an. Im Unterschied zu früheren Jahren erhöhte sich die Reichtumsquote aber nicht, sondern verharrt bei 7,3 %. Das einkommensschwächste Sechstel der Bevölkerung hat von den Einkommenssteigerungen, die vor allem die Arbeitnehmer in den letzten beiden Jahren erzielen konnten, nur unzureichend profitiert. Die staatlichen Mindestsicherungsleistungen, auf die die armutsgefährdeten Gruppen stark angewiesen sind, waren weniger als früher in der Lage, das Einkommen der Menschen über die Armutsgefährdungsschwelle anzuheben.

Regional wurde eine hohe Armutsgefährdung vor allem in der Landeshauptstadt Hannover (19,0 %) sowie in Südniedersachsen (17,6 %) festgestellt. Die Quoten sind vor allem im Westen Niedersachsens deutlich geringer.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, dass die Quoten von 2011 auf 2012 für nahezu alle sozialen Gruppen gestiegen sind, die schon seit langem besonders stark von Armut betroffen sind. Die Quoten betrugen 2012 (in Klammern 2011) für

  • Erwerbslose: 58,0 % (56,7)
  • Alleinerziehende: 44,2 % (44,2)
  • Kinderreiche Familien: 27,9 % (26,8)
  • Haushalte von gering Qualifizierten: 40,5 % (38,5)
  • Ausländerinnen und Ausländer: 36,9 % (35,5)
  • Menschen mit Migrationshintergrund: 29,4 % (28,9)


Die Altersarmut entwickelt sich immer mehr zum Problem, und zwar vor allem für Frauen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben: Für diese älteren Frauen lag die Quote 2012 bei 16,6 %. Das waren 0,4 Prozentpunkte mehr als 2011. Für die gleichaltrigen Männer lag die entsprechende Quote 2012 nur bei 11,7 %.


6 Tabellen mit detaillierten Informationen im Zeitvergleich



Hinweis:

Die hier vorgelegten Daten basieren auf dem sogenannten "Regionalkonzept". Bei der Berechnung von Armutsgefährdungsquoten muss grundsätzlich entschieden werden, ob man diese Quoten auf Basis bundeseinheitlicher (Nationalkonzept) oder regionaler (Regionalkonzept) Durchschnittseinkommen und davon abgeleiteter Armutsrisikoschwellen (60 % des Medians) berechnet. Die amtliche Statistik berechnet für die Bundesländer und tiefer gegliederte Regionaleinheiten, z.B. Regierungsbezirke und Großstädte, beide Werte. Der LSKN hält die nach dem Regionalkonzept berechneten Quoten für die aussagefähigsten, denn es geht bei der Armutsdiskussion um die Ermöglichung sozialer Teilhabe und die Bekämpfung von Ausgrenzung. Dafür ist ein gewisses Einkommensminimum erforderlich. Die soziale Teilhabe bezieht sich in erster Linie auf das konkrete nahe soziale Umfeld - Nachbarn, Familie, Freunde, Quartier oder örtliche Gemeinschaft. Daher sollten sich die Armutsgefährdungsquoten am regionalen Einkommensniveau orientieren.


In dem Statistischen Monatsheft Nr. 10/2012, ab Seite 576, sind detaillierte methodische Erläuterungen zum Regionalkonzept dargestellt.

Die nach dem Nationalkonzept berechneten Quoten stehen im Internet (www.amtliche-sozialberichterstattung.de) zur Verfügung.



Ansprechpartner:
Prof. Eichhorn, Tel.: 0511 9898-2215



Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2013 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-4132

E-Mail: pressestelle(at)lskn.niedersachsen.de
http://www.lskn.niedersachsen.de


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