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Handelsstatistik in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen


Handelsstatistik Bildrechte: grafolux & eye-server

Berichterstattung über das Internet:

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IDEV-Anleitung (PDF)


Die Außenhandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr und stellt so die internationalen Verflechtungen der heimischen Wirtschaft dar. Als Zentralstatistik wird sie vom Statistischen Bundesamt organisiert und durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind das Außenhandelsstatistikgesetz - AHStatGes - vom 1. Mai 1957 sowie Verordnungen der EG bzw. EWG. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes.


Binnenhandel

Daten aus dem Bereich "Handel und Gastgewerbe" liefern einige der wichtigsten Indikatoren für die wirtschaftliche Entwicklung. Die Monatserhebungen im Binnenhandel sind Teil des konjunkturstatistischen Systems der EG für Zwecke der Währungs- und Wirtschaftspolitik. Sie liefern zudem Informationen über die Verwendung von Teilen des privaten Konsums und sind eine wichtige Ergänzung der Ergebnisse der jährlichen (Binnen-)Handelsstatistik, die über Struktur, Rentabilität und Produktivität im Handel informieren. In Abgrenzung zur jährlichen Strukturerhebung werden sie auch als Konjunkturerhebung bezeichnet.

Abgegrenzt wird der Handelsbereich auf der Grundlage der NACE2 (Abschnitt G, Abteilungen 45, 46, 47). Er umfasst alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ausschließlich oder überwiegend Handel betreiben. Nicht einbezogen werden (nicht gewerblich besteuerte) land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie im Ausland gelegene Unternehmensteile.

Unter dem Begriff "Handel" werden der Einzelhandel, der Handel mit Kraftfahrzeugen und deren Teilen und auch die Handelsvermittlung für Dritte verstanden. Erhebungseinheit ist das rechtlich selbstständige Unternehmen.

Um die Wirtschaft nicht unnötig zu belasten, wird in der monatlichen Einzelhandelsstatistik eine repräsentative Menge an Handelsunternehmungen befragt, die zum Stichtag 31.12. des Vorjahres einen Mindestumsatz von 250.000 € in der Handelsstatistik-Jahreserhebung gehabt haben. Erfragt werden die Umsätze, Voll- und Teilzeitbeschäftigten, die in dem jeweiligen Berichtsmonat im Unternehmen erzielt bzw. beschäftigt waren.

Im Bereich monatliche Kfz-Handelsstatistik werden alle Unternehmen herangezogen, die mindestens 10 Millionen Euro Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer oder mindestens 100 Beschäftigte haben. Maßgebend für die Auswahl der einzubeziehenden Unternehmen sind die Daten, die im Statistikregister nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Statistikregistergesetzes zum Zeitpunkt der Auswahl gespeichert sind.

Darüber hinaus wird von allen dazu herangezogenen Unternehmen (auch die mit einem Gesamtumsatz unter 250.000 € (Einzelhandel) bzw. 10 Millionen € (Kfz-Handel)) einmal pro Jahr die Handelsstatistik-Jahreserhebung ausgefüllt. In dieser Befragung werden neben der Zahl der Arbeitsstätten, den im Unternehmen tätigen Personen andere Merkmale wie Bestände, Aufwendungen, Investitionen, Gesamtumsätze und betriebliche Erträge, Subventionen sowie eine genaue Zuordnung des Tätigkeitsschwerpunktes erfragt.

Hieraus ergeben sich mannigfaltige Ergebnisse, die Aussagen über den wirtschaftlichen Verlauf bezogen auf Umsätze, Personal und andere Faktoren ablesen lassen.

Kontakt:

Frau Sturm
Tel. 0511 9898-2353
Fax 0511 120-9927608

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