Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachen klar Logo

Themenbereich: Soziales - Übersicht

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)



Die Statistiken der öffentlichen Sozialleistungen basieren auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) und anderen Rechtsgrundlagen. Dazu zählen:

die Jugendhilfestatistiken, die Daten zu erzieherischen Hilfen, Adoptionen, Schutzmaßnahmen und sorgerechtliche Maßnahmen sowie Statistiken zu Kindern und tätigen Personen in der Kindertagesbetreuung liefern. Zudem werden die Ausgaben und Einnahmen, Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfasst (SGB VIII),

die Sozialhilfestatistiken, die Angaben zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe der örtlichen und überörtlichen Träger, den Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie über die Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen liefern(SGB XII),

die Schwerbehindertenstatistik, die zweijährig alle schwer behinderten Menschen mit einem gültigen Behindertenausweis und einem Grad der Behinderung von 50 und mehr erfasst (SGB IX),

die Pflegestatistik, die zweijährig alle ambulanten und stationären Pflege­einrichtungen sowie die Pflegegeldempfänger erfasst (Pflegestatistik-Verordnung, PflegeStatV),

die Kriegsopferfürsorgestatistik, die zweijährig die Ausgaben und Einnahmen der örtlichen und überörtlichen Träger sowie die Zahl der Empfänger dieser Leistungen nachweist (Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge),

die Wohngeldstatistik, die Angaben über die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte sowie über die Höhe der Wohnkosten bzw. der durchschnittlichen Einkommen der Leistungsbezieher liefert (Wohngeldgesetz, WoGG),

die Asylbewerberleistungsstatistik, die Angaben zu den Ausgaben und Ein­nahmen der örtlichen und überörtlichen Träger sowie zum Personenkreis der Leistungsberechtigten liefert (Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG),

die Elterngeldstatistik, die Angaben über die bewilligten oder beendeten Leistungsbezüge bereitstellt und Angaben zum in Anspruch genommenen Elterngeld liefert (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, BEEG),

die Betreuungsgeldstatistik, die Angaben über die Anzahl der Personen, die Dauer und die Höhe des Betreuungsgeldes erfasst (Bundeselterngeld- und Elternzeit­gesetz, BEEG).

die Statistiken nach dem Prostituiertenschutzgesetz, die Teilstatistiken zur Prostitutionstätigkeit, zum Prostitutionsgewerbe, zu Prostitutionsfahrzeugen und zu Prostitutionsveranstaltungen umfassen.

Einen Überblick zu Armut und Armutsgefährdung in Niedersachsen bietet die Handlungsorientierte Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN).

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln