Herr Hartwig
Tel. 0511 9898-2315
Verdienste in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende und FAQ
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Daten übermitteln
Betriebe und Unternehmen sind nach § 11 a des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) verpflichtet, für die Datenübermittlung ausschließlich die von den Statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen.Für Ihre elektronische Datenmeldung der Verdiensterhebung empfiehlt das LSN die Nutzung von eSTATISTIK.core, da der Meldeaufwand der auskunftspflichtigen Unternehmen in der Regel erheblich reduziert wird.
Alternativ kann für die elektronische Datenübermittlung auch IDEV genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen unter IDEV nur Angaben für maximal 500 Beschäftigte übermittelt werden können. Für Angaben zu mehr als 500 Beschäftigten ist das Meldeverfahren eSTATISTIK.core zu benutzen.
FAQ zur Verdiensterhebung
Sie wurden für die Verdiensterhebung ausgewählt und haben Fragen zu Meldepflicht, Datenübermittlung oder den zu erfassenden Merkmalen? In unseren FAQ finden Sie kompakte Antworten zu den häufigsten Anliegen – von der gesetzlichen Auskunftspflicht über die Meldung per eSTATISTIK.core oder IDEV bis hin zu Datenschutz und Fristen. Zudem erhalten Sie praktische Hinweise zur korrekten Datenmeldung und zu typischen Sonderfällen.Hinweise und Rechtsgrundlagen
- Wichtige Hinweise zur Meldung für die Verdiensterhebung (pdf)
- Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung (pdf)
- Erhebungsbogen (pdf)
- Erhebungsportal
- Fachliche Spezifikation (pdf)
- Liefervereinbarung (pdf)
- Unterrichtung nach §17 BStatG und nach der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) (pdf)
- Bundesstatistikgesetz
- Verdienststatistikgesetz
