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Sozialhilfe in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Ihre Behörde ist zu einer oder mehreren niedersächsischen Sozialhilfestatistiken auskunftspflichtig?

Hier finden Sie die Vordrucke als Ansichtsexemplare sowie Fachinformationen und Ansprechpartner.

Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach SGB XII im Berichtsjahr

Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
3. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr und am Jahresende

Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit kurzzeitiger
Hilfegewährung am Ende des Quartals

Empfänger(innen) von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem
3. Kapitel SGB XII

Empfänger(innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel SGB XII am Jahresende

Ab dem 1. Januar 2015 wird die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umgestellt von einer dezentralen Jahresstatistik auf eine zentrale Quartalsstatistik mit einem ergänzten Merkmalskatalog. Sie wird durchgeführt vom Statistischen Bundesamt.

Empfänger(innen) von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr

Kriegsopferfürsorge

Informationen zur Eingliederungshilfe SGB IX finden Sie im Bereich Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen unter Informationen für Auskunftgebene.

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