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Kommunale Haushaltssystematik in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Viele Geldmünzen liegen auf einem Haufen. Bildrechte: ©zwoelfeins - stock.adobe.com

Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik in Niedersachsen

Allgemeine Hinweise zur Doppik

Das kommunale Haushaltsrecht in Niedersachsen wurde im Jahr 2006 auf die Grundlagen der kommunalen Doppik umgestellt. Grundlage dafür bildet das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (NeuOGemHR) vom 15. November 2005 (Nds. GVBl. S. 342). Nach einer Übergangsfrist war das neue Haushalts- und Rechnungssystem ab dem Haushaltsjahr 2012 in allen Kommunen anzuwenden. Der erste konsolidierte Gesamtabschluss war erstmals im Jahr 2013 für das Haushaltsjahr 2012 aufzustellen.

Um die weit reichenden Umstellungsprozesse bei den Kommunen zu unterstützen und weitere Hilfestellung zu bieten, hatte sich unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport eine Arbeitsgruppe zusammengefunden, die Hinweise zu aktuellen Fragestellungen im Rahmen der Einführung der neuen Haushaltswirtschaft entwickelte. Die in dieser Übergangsphase erarbeiteten Hinweise sind elektronisch auf der Internetseite zum kommunalen Haushaltsrecht des Innenministeriums einzusehen.

Bekanntmachungen des LSN

Nach § 178 Abs. 4 NKomVG ist die Landesstatistikbehörde ermächtigt, einen Kontenrahmen und einen Produktrahmen aufzustellen und die dazu erforderlichen Zuordnungskriterien zu benennen.

In einer bundesweiten Arbeitsgruppe sind der Kontenrahmen und der Produktrahmen gemeinsam erstellt worden. Diese liegen auch den finanzstatistischen Erhebungen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) zu Grunde. Die finanzstatistischen Merkmale sind vom Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) vorgegeben, die haushaltsrechtlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), und der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO).

Aus den Zuordnungsvorschriften mit finanzstatistischem Hintergrund ergeben sich gewisse Anforderungen für die Kommunen. Aktuelle Hinweise und Erläuterungen zu der kommunalen Haushaltssystematik und den momentan gültigen Vorschriften werden auf dieser Seite bereitgestellt. Ältere Veröffentlichungen finden Sie im Archiv.

Verbindlich für das Haushaltsjahr 2024 anzuwendende Vorschriften:

Aufgrund der Bekanntmachung des LSN vom 04.09.2023 (Nds. MBl. Nr. 34 vom 20.09.2023 S. 689)) werden nachfolgend die für das Haushaltsjahr 2024 verbindlichen Vorschriften bekannt gegeben: Die Änderungen im Einzelnen sind in der Änderungsbekanntmachung vom 04.09.2023 (docx) nachzulesen.

Die Änderungen wurden in die betroffenen Dateien (verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen, verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen) eingearbeitet und sind rot gekennzeichnet.

Downloads - Stand 04.09.2023

Rundschreiben zur kommunalen Haushaltssystematik

Rundschreiben 1/2023 docx pdf
Rundschreiben 3/2021 docx pdf
Rundschreiben 2/2021 docx pdf
Rundschreiben 1/2021 docx pdf
Rundschreiben 4/2020 docx pdf
Rundschreiben 3/2020 docx pdf
Rundschreiben 2/2020 docx pdf
Rundschreiben 1/2020 docx pdf


Archiv

Kontakt

Frau Rosenbohm
Tel. 0511 9898-3242

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