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Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe in Niedersachsen: Strukturdaten

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Mehrere Personen sitzen an einem Tisch voller verschiedener Diagramme. Bildrechte: ©Ratirath - stock.adobe.com

Die Strukturdaten zeigen, wie viele Unternehmen in den verschiedenen Branchen (Wirtschaftszweigen) des niedersächsischen Handels, in der Dienstleistung und im Gastgewerbe tätig sind. Dazu gehört auch die selbstständige und freiberufliche Tätigkeit. Die Bandbreite ist hier sehr groß. Dazu zählen

  • Dienstleistungsunternehmen wie Gebäudereinigungen, Friseur- und IT-Betriebe, Verlagswesen, Vermietungen oder Tierarztpraxen,

  • das Gastgewerbe mit der Beherbergung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen, auf Campingplätzen sowie mit der Gastronomie in Form von Restaurants, Cafés, Eisdielen, Diskotheken, Kantinen, Caterern u. ä. sowie
  • verschiedene Händlerinnen und Händler und zahlreiche Fachgeschäfte wie Apotheken, Supermärkte, Discounter, Möbelhäuser, Versandhandel, Onlinehandel, Bekleidung, Elektronik, Autohandel etc.

Interessant ist neben der Anzahl auch die Verteilung von Umsätzen und Gehältern in den einzelnen Branchen, da viele Menschen in Niedersachsen in einem dieser Wirtschaftszweige arbeiten. In den Ergebnissen kann die Höhe der Investitionen zum Beispiel im Bereich Verkehr und Lagerei abgelesen werden.

Welche Strukturdaten werden zum Handel, zur Dienstleistungsbranche und zum Gastgewerbe in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Die Strukturstatistik gibt es in dieser Form erst durch die Umsetzung der EBS-Verordnung in nationales Recht.

Die nachfolgenden Gesetze

  • über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen,
  • über Statistiken im Dienstleistungsbereich und
  • über die Statistik im Handel und Gastgewerbe

wurden vom harmonisierten Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz – HdlDlStatG abgelöst. Mit der Einführung des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes zum 01.01.2021 traten zahlreiche Veränderungen bei den strukturstatistischen Erhebungen in Kraft.

Seit dem Berichtsjahr 2021 wurden die folgenden Statistiken zur jetzigen Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich einschließlich Gastgewerbe zusammengefasst:

  • Jahreserhebung im Handel (inklusive Kfz-Handel),
  • Jahreserhebung im Gastgewerbe,
  • Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich und
  • Jahreserhebung im Großhandel, die zentral vom Statistischen Bundesamt für ganz Deutschland erhoben wird.

Folgende Merkmale werden erhoben:

  • Hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit (siehe Wirtschaftszweige [WZ 2008]),
  • Anzahl der Niederlassungen,
  • Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf in Voll- oder Teilzeit,
  • Personalaufwand,
  • Umsätze,
  • Vorleistungen,
  • Steuern,
  • Subventionen und
  • Investitionen.

Bei Erhebungseinheiten mit Niederlassungen in mehreren Bundesländern und Umsätzen oder Einnahmen von 300.000 Euro und mehr im Berichtsjahr werden ausgewählte Angaben zusätzlich unterteilt nach Bundesländern erfasst.

Die Erhebungen werden als Stichprobenerhebungen mit jährlicher Rotation nach einem mathematisch-statistischen Verfahren durchgeführt. Die Statistik wird höchstens bei 10% der in § 3 Abs. 2 HdlDLStatG genannten Einheiten durchgeführt. Mehr dazu lesen Sie in den methodischen Hinweisen.

Welche Aussagen lassen sich anhand der Daten treffen?

Anhand der Strukturdaten der Bereiche Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe lassen sich die Entwicklungen der verschiedenen Erhebungsbereiche in Niedersachsen abbilden, vor allem die Entwicklung des Dienstleistungssektors, da dieser Sektor einer der dynamischsten in modernen Volkswirtschaften ist. Die Ergebnisse geben unter anderem Auskunft über die Verteilung von Personal und Personalaufwand, Umsätzen, Investitionen und Subventionen in den verschiedenen Bereichen.

Wie werden die Daten der jährlichen strukturstatistischen Erhebungen erhoben?

Für die jährlichen Erhebungen besteht Auskunftspflicht gemäß § 11 Abs. 1 HdlDLStatG. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber oder die Leiterinnen und Leiter der Unternehmen sowie Einrichtungen zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit.

Was wird in den niedersächsischen monatlichen strukturstatistischen Erhebungen nicht erfasst?

Die Daten zum Großhandel werden zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben und verarbeitet. Anschließend erhalten die einzelnen Bundesländer die Daten für Ihr Land per elektronischer Datenübertragung (DVE). So kann das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auch die Ergebnisse für den Großhandel für das Land Niedersachsen veröffentlichen.

Wozu dienen die Strukturstatistiken und wer nutzt Sie?

Die Ergebnisse der Strukturstatistik im niedersächsischen Handels- und Dienstleistungsbereich werden als Entscheidungshilfen für wirtschafts- und strukturpolitische Zwecke benötigt. Sie sind unter anderem Teil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder und dienen der Erfüllung der Lieferverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU.

Nutzerinnen und Nutzer sind unter anderem verschiedene Ministerien auf Bundes- und Landesebene, Zentralbanken, Wirtschaftsverbände und Interessenvertretungen, Unternehmen sowie die Wissenschaft und die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder.

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