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Bodennutzung in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Luftbild mehrerer Felder. Bildrechte: ©marcin jucha - stock.adobe.com

Niedersachsen wird häufig als „Kartoffelland“ bezeichnet. Kann man wirklich weit und breit nur Kartoffeln in Niedersachsen sehen? Sind es nicht doch eher Weiden? Denn Niedersachsen ist doch auch Pferdeland! Aber auch den Weizen sollte man nicht vergessen. Informationen über die Nutzung der Bodenflächen landwirtschaftlicher Betriebe in Niedersachsen liefert die Bodennutzungshaupterhebung (BO).

Die BO erfasst jährlich Informationen über die Bodennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie erhebt die Anbauflächen auf dem Ackerland, Dauerkulturen wie Baum- und Beerenobstanlagen, Baumschulen und Rebflächen sowie Dauergrünland (z. B. Weiden) in Niedersachsen. Weiterhin werden Daten über die Erzeugung von Speisepilzen und sonstige Flächen der Betriebe (Waldflächen, Hof und Gebäude) erhoben.

Die Durchführung der Bodennutzungshaupterhebung in Niedersachsen

Die BO wird jährlich zwischen März und Mai durchgeführt. Die Erhebung ist gesetzlich vorgeschrieben, weshalb jeder Betrieb, der die Erfassungsgrenze nach §91 Agrarstatistikgesetz erreicht oder überschreitet, zur Auskunft verpflichtet ist. Es handelt sich um eine repräsentative Statistik, die in allen Ländern der Europäischen Union durchgeführt wird. Die Auswahl der Betriebe erfolgt anhand eines Stichprobenplans.

Zur Entlastung der auskunftspflichtigen Stichprobenbetriebe werden Verwaltungsdaten herangezogen. Wenn der Betrieb einen Förderantrag im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (InVeKoS-Daten; Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) abgegeben hat, können die Angaben zur Bodennutzung übernommen werden. Deshalb werden nur noch Betriebe postalisch kontaktiert, die keinen Antrag gestellt haben. Im Durchschnitt betrifft dies in Niedersachen rund 500 Betriebe pro Jahr.

In den Jahren, in denen eine Agrarstrukturerhebung oder die Landwirtschaftszählung stattfindet, ist die BO Bestandteil dieser Erhebungen. In diesen Jahren wird sie als Vollerhebung bei allen auskunftspflichtigen Betrieben in Niedersachsen durchgeführt.

Welche Daten werden zur Nutzung der Bodenflächen in Niedersachsen erhoben und wie findet die Erhebung statt?

Erhoben wird einerseits der Anbau auf dem Ackerland – zum Beispiel Getreide wie Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste und Körnermais, Hackfrüchte wie Kartoffeln und Zuckerrüben oder andere Feldfrüchte wie beispielsweise Winterraps oder Sojabohnen. Andererseits wird neben der Ackerlandnutzung auch die Nutzung der Dauerkulturflächen wie Baumschulen und Obstplantagen erfragt. Ebenso werden die Dauergrünlandflächen wie zum Beispiel die Weiden berücksichtigt, zusätzlich erfasst die BO sonstige Flächen der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen wie die Waldflächen. In den Jahren einer repräsentativen Bodennutzungshaupterhebung findet keine Erfassung der ökologisch bewirtschafteten Flächen separat statt. In den Jahren einer Landwirtschaftszählung oder Agrarstrukturerhebung zählen Angaben zu ökologisch bewirtschafteten Flächen allerdings zum Erhebungsprogamm. Der Berichtszeitraum ist jeweils das aktuelle Erhebungsjahr.

Liegen Daten aus Förderanträgen vor, dienen diese Angaben zur Beantwortung der Erhebung. Der auskunftspflichtige Betrieb wird dann nicht angeschrieben. Liegen keine Daten aus Förderanträgen vor, muss der Betrieb einen Fragebogen beantworten. Dies erfolgt über das IDEV-Portal. Der Betrieb wird postalisch über die Erhebung und seine Auskunftspflicht informiert.

Den aktuellen Fragebogen sowie weitere Informationen zur Erhebung finden Sie bei den Informationen für Auskunftgebende.

Wer muss Auskunft bei der Bodennutzungshaupterhebung geben?

Jeder durch die Stichprobenziehung ausgewählte Betrieb ist nach §91 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet. Um kleinere Einheiten zu entlasten, werden Betriebe erst ab einer bestimmten Größe befragt. Die ausführlichen Erfassungsgrenzen finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Veröffentlichung der Ergebnisse zur Bodennutzung in Niedersachsen

Erste vorläufige Ergebnisse stehen im Juli des Erhebungsjahres zur Verfügung. Im Herbst desselben Jahres liegen endgültige Ergebnisse vor. Nach Abschluss der Erhebung werden die Daten zum Beispiel in Form von Tabellen, Karten und Fachbeiträgen zu Ergebnissen aufbereitet. Die Einzelangaben unterliegen dabei der statistischen Geheimhaltung.

Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt auf Landesebene und NUTS2-Ebene (Statistische Regionen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems).

In den Jahren einer Agrarstrukturerhebung oder Landwirtschaftszählung handelt es sich um eine totale Erhebung. Die Ergebnisse werden dann bis auf Gemeindeebene erstellt.

Weshalb ist die Bodennutzungshaupterhebung wichtig?

Die BO liefert einen Überblick über die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Niedersachsen. Ziel der Erhebung ist die Gewinnung aktueller, wirklichkeitsgetreuer, statistischer Informationen über die Hauptnutzungsarten landwirtschaftlicher Flächen und den Anbau auf dem Ackerland nach Nutzungszweck, Kultur- und Pflanzenarten. Die Ergebnisse dienen der Ernteermittlung, so werden die Flächen zur Hochrechnung von Ernteerträgen genutzt. Sie sind damit ein wichtiger Baustein zur Ermittlung der Versorgungssicherheit in Deutschland. Weiterhin dienen sie als notwendige statistische Grundlage für politische Maßnahmen und Entscheidungen.

Mit den Ergebnissen werden zugleich die statistischen Anforderungen der Europäischen Union zur pflanzlichen Erzeugung abgedeckt.

Die BO ist nicht zu verwechseln mit der Flächenstatistik. Diese umfasst alle Flächen Niedersachsens, von den Siedlungs- und Verkehrsflächen bis hin zu den Waldflächen des Landes.

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