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Tourismus in Niedersachsen - Informationen für Auskunftspflichtige

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Online-Verfahren

Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Berichtspflichtigen ihre Meldungen über Online-Verfahren an die Statistischen Ämter übermitteln.

Der berichtspflichtige Betrieb kann seine Angaben über zwei verschiedene Online-Meldeverfahren übermitteln:


  1. die manuelle Eintragung der Daten in ein elektronisches Online-Formular IDEV - "Internet-Datenerhebung im Verbund"
  2. die Nutzung spezieller, die Meldung erleichternder Statistikmodule in der Buchungs-Software eSTATISTIK.core

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Rechtsgrundlagen

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