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Jeder zehnte Niedersachse war 2007 auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen

Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen


Datum: 1. Dezember 2009
Nummer 85/09

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Hannover. In Niedersachsen erhielten am Jahresende 2007 rund 797 000 Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme, 3,0 % weniger als im Vorjahr. Nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen waren damit 10,0 % der in Niedersachsen lebenden Menschen auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Am Ende des Jahres 2006 waren es noch rund 821 000 Menschen bzw. 10,3 %. Gemessen an ganz Deutschland entsprach der Anteil der niedersächsischen Leistungsempfänger der sozialen Mindestsicherung mit 9,9 % damit in etwa seinem Bevölkerungsanteil von 9,7 %.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

– Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende")

– Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe"

– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe"

– Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

– Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Nach dem SGB II waren 479 579 Personen Arbeitslosengeld II-Empfänger (ALG II) und 203 727 Personen Empfänger von Sozialgeld (zusammen 683 306, auch "Hartz IV" genannt). Die Bezieher von Sozialgeld sind überwiegend im Haushalt von ALG II-Empfängern lebende Kinder. Der Anteil der Sozialgeldempfänger an allen "Hartz IV"-Empfängern lag in Niedersachsen mit 29,8 % leicht über dem Bundesdurchschnitt von 27,4 %. Bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 0 bis unter 65 Jahren war jeder zehnte Bürger (10,8 %) Empfänger der genannten Leistungen (2006 waren es 11,1 %). Niedersachsen lag damit etwa im Bundesdurchschnitt (10,7 %). Den höchsten Empfängeranteil gab es in Berlin (21,7 %), den geringsten in Bayern (5,0 %).

In allen Bundesländern ging die SGB II-Quote im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr zurück; nur in Berlin blieb sie gleich. Alle neuen Bundesländer sowie die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wiesen mit mindestens 14 % die höchsten Bezugsquoten auf.

Kinder im Alter unter 15 Jahren waren besonders betroffen. Jedes sechste Kind (16,5 %) in Niedersachsen erhielt Sozialgeld ("Hartz IV"). Niedersachsen entsprach damit dem Bundesdurchschnitt (16,4 %). In Berlin lag der Anteil der "Hartz IV"-Kinder mit 37,1 % am höchsten und in Bayern mit 8,0 % am niedrigsten.

Als weiterer wesentlicher Baustein der sozialen Mindestsicherung ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu sehen. 78 276 Menschen erhielten in Niedersachsen diese Leistung, darunter 38 233 Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren wegen voller Erwerbsminderung. Gegenüber dem Vorjahr war dies insgesamt ein Anstieg um 5,7 %, bei voller Erwerbsminderung um 5,6 %. Bei den Leistungsempfängern im Alter von 65 Jahren und älter zeigte sich im Ländervergleich, wie auch schon im Vorjahr, ein deutliches Ost-West-Gefälle. Während die fünf neuen Bundesländer mit 0,9 bis 1,6 % die niedrigsten Quoten aufwiesen, hatten die Stadtstaaten Hamburg (5,0 %), Berlin (4,6 %) und Bremen (4,5 %) die höchsten Empfängeranteile. In Niedersachsen erhielten 2,5 % dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen. Damit lag Niedersachsen auch hier im Bundesdurchschnitt (2,4 %).

Diese und weitere Ergebnisse enthält die Gemeinschaftsveröffentlichung "Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2007" der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, welche kostenlos als PDF-Datei (80 Seiten) im Statistik-Portal zur Verfügung steht.

====>>> Kostenfreier Download

Ansprechpartner:

Frau Zufall, Tel. 0511 9898–2213,

Herr Krüger, Tel. 0511 9898-2216

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Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

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