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Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 06.03.2024)


Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.statistik.niedersachsen.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte, Gründe für nicht barrierefreie Inhalte und Hinweise auf barrierefrei zugängliche Alternativen:

  1. PDF-Dokumente und Tabellen zum Download, die vor dem 23. September 2020 erstellt wurden. Bei diesen Dokumenten ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie Dokumente vorgesehen, da die aufgeführten Inhalte nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen, beziehungsweise da dies nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 eine unverhältnismäßige Belastung für das LSN darstellen würde. Neu erscheinende Dokumente zum Download werden als barrierefreie Version zur Verfügung gestellt oder werden, sollte dies nicht der Fall sein, auf Anforderung als barrierefreie Version zur Verfügung gestellt.

    Wenn Sie eine bestimmte Datei benötigen, die nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter auskunft@statistik.niedersachsen.de oder über unser Feedback-Formular. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse wir sie Ihnen senden dürfen. Soweit es technisch und redaktionell möglich ist, wird die gewünschte Datei angepasst.

  2. Alternativ-Texte zu Bildern sind auf rund 90 % der Webseiten vorhanden. Fehlende Alternativ-Texte werden sukzessive ergänzt. Auf den automatisch generierten Übersichtsseiten gibt es technisch durch das Content Management System bedingt derzeit keine Alternativ-Texte für die Bilder. Bei Aufruf der entsprechenden Seite sind die Alternativ-Texte jedoch vorhanden.

  3. Überschriftenhierarchien werden, sofern noch nicht vorhanden, sukzessive ergänzt, da das Content Management System diese Möglichkeit technisch erst seit kurzem bietet.

  4. Auszeichnung von Schaltflächen: Die Schaltfläche der Schriftvergrößerung ist nicht korrekt ausgezeichnet. Sie wird vom Screenreader als „Aa“ vorgelesen. Das Dropdown-Hauptmenü ist ebenfalls nicht als ein solches gekennzeichnet, sodass der Screenreader dieses nicht erkennt und eine Navigation über die Website für blinde Menschen deutlich erschwert wird. Diese Defizite sind technisch durch das Content Management System begründet und können nicht vom LSN angepasst werden.

  5. Die Suchfunktion der Seite ist aufgrund des geringen Kontrastes für Menschen mit Seheinschränkungen schlecht zu erkennen, für blinde Nutzerinnen und Nutzer, die die Seite über ein Smartphone besuchen, ist sie zudem über den Screenreader nicht auffindbar. Diese Defizite sind technisch durch das Content Management System begründet und können nicht vom LSN angepasst werden.

  6. Änderungen des Kontrastes oder der Farbauswahl können von Nutzerinnen und Nutzern nicht vorgenommen werden. Diese Defizite sind technisch durch das Content Management System begründet und können nicht vom LSN angepasst werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. März 2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Einbeziehung der Erkenntnisse eines blinden Mitarbeiters.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Dezernat 14, Informationsservice, Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76
30453 Hannover

E-Mail-Adresse: auskunft@statistik.niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung: 07. Juli 2021

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