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Grundbefragung in Niedersachsen

Die Finanzstatistik richtet sich an die Kernhaushalte, die originären Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden / Gemeindeverbänden und den Sozialversicherungen sowie an die öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in Niedersachsen. Die jährliche Grundbefragung dient dabei vor allem der Pflege der Stammdaten.
Die Fassade eines Hauses mit der Aufschrift "Rathaus". Bildrechte: ©Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Grundbefragung in Niedersachsen

Welche Daten werden in der Grundbefragung bei den Kernhaushalten und den öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in Niedersachsen erhoben? Wann ist eine Einheit eigentlich öffentlich bestimmt und wofür werden die Daten benötigt? Diese Fragen beantwortet der ausführliche Artikel. mehr

Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Informationen für Auskunftspflichtige

Sie sind für die Grundbefragung auskunftspflichtig? Informationen zur Durchführung und zum Meldeverfahren IDEV finden Sie hier. mehr

Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Methodische Hinweise

Wie wird die Grundbefragung bei den Kernhaushalten und den öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in Niedersachsen durchgeführt? Und wer ist dafür auskunftspflichtig? Die methodischen Hinweise finden Sie hier. mehr

Kontakt

Frau Rosenbohm
Tel. 0511 9898-3242

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