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Grundbefragung in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Die Fassade eines Hauses mit der Aufschrift "Rathaus". Bildrechte: ©Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Die Finanzstatistik richtet sich an die Kernhaushalte, die originären Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbänden und den Sozialversicherungen sowie an die öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) in Niedersachsen.

Eine Einheit ist öffentlich bestimmt, wenn die öffentliche Hand (Kernhaushalte) mittelbar und unmittelbar zu mindestens 50% beteiligt ist. Diese Beteiligungen sind in einer gesonderten Datenbank, dem Berichtskreismanagement (abgekürzt: BKM) abgelegt. Für die Pflege der Stammdaten, der Beteiligungsverhältnisse, für die Aufnahme neuer und die Auflösung nicht mehr existierender Einheiten soll jährlich eine Grundbefragung durchgeführt werden. Dabei werden die niedersächsischen Kernhaushalte nach ihren Beteiligungen befragt, die FEU wiederum nach ihren Eignern und den eigenen Beteiligungen.

Für die Erhebung besteht eine Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht richtet sich dabei an die zuständige Leitung des Rechnungswesens oder den bzw. die Träger der Erhebungseinheiten. Nähere Informationen für die Berichtspflichtigen und zum IDEV-Verfahren finden Sie auf dieser Seite.

Die Ergebnisse dienen in erster Linie der Pflege der Datenbank „Berichtskreismanagement“ und nicht der Veröffentlichung.

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