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Grundbefragung in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Allgemeine Angaben

Die Grundbefragung wird als Vollerhebung jährlich durchgeführt. Die Grundbefragung dient in erster Linie der Pflege des Berichtskreismanagements (BKM), weniger als direkte Datengrundlage für Statistiken. Das Berichtskreismanagement enthält für die Finanzstatistiken Daten zum Kreis der zu Befragenden und deren statistischer Zuordnung sowie weitere Merkmale.
Rechtsgrundlage für die Grundbefragung ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG), hier der § 9a i.V. mit § 2 Abs. 1. Demnach sind alle Kernhaushalte und alle öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) in die Erhebung einzubeziehen.
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetztes (BStatG) geheim gehalten soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Eine solche besondere Rechtsvorschrift ist § 15 FPStatG, der die Veröffentlichung von Ergebnissen der Finanzstatistiken auf Ebene der Erhebungseinheiten mit Ausnahme der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 FPStatG genannten Stellen zulässt.

Erhebungsmethodik

Technik der Datengewinnung

Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Onlineverfahrens Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV). Das Verfahren stellt ein elektronisches Formular bereit, in dem die Angaben einzutragen sind. Als Erleichterung für die Auskunftgebenden werden die im Berichtskreismanagement aktuell vorhandenen Daten als eine Vorbelegung hinterlegt, so dass nur die Änderungen und Ergänzungen eingetragen werden müssen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.

Erhebungsinhalte

Im Rahmen der Grundbefragung werden bei Kernhaushalten Daten zur Anschrift und zu den vorhandenen Beteiligungen erhoben. Öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) liefern unter anderem Daten zu Eignern und Beteiligungen, zur Rechtsform sowie zum Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit (Wirtschaftszweig). Die Daten zu Eignern und Beteiligungen sind notwendig, um für die FEU eine mittel- oder unmittelbare Beteiligung der öffentlichen Hand feststellen zu können. Denn mehrheitlich öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zählen ebenfalls zu den Auskunftgebenden der Statistiken über die öffentlichen Finanzen.

Genauigkeit

Die Grundbefragung wird als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei der Totalerhebung sind nicht-stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, sie werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im LSN minimiert, so dass die Daten von hoher Qualität sind und somit den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik grundsätzlich in vollem Umfang genügen.

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