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Armutsgefährdungsquote stieg 2015 auf 15,9 Prozent


Datum: 22.09.2016
Nummer 85/16



HANNOVER. Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2015 in Niedersachsen bei 15,9 Prozent und damit um 0,6 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Das war die höchste Quote seit der ersten bundesweit vergleichbaren Berechnung für das Jahr 2005. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilte, gelten dementsprechend circa 1,233 Millionen Menschen in Niedersachsen als armutsgefährdet. Bundesweit lag die Armutsgefährdungsquote 2015 bei 15,7 Prozent.

Als armutsgefährdet gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des regionalen Durchschnitts, gemessen am Median. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2015 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 930 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 1 952 Euro.

Auch in nahezu allen anderen Ländern in Deutschland stieg die Armutsgefährdung. Im Durchschnitt der zehn westdeutschen Länder gab es eine ganz leichte Zunahme um 0,2 Prozentpunkte und im Durchschnitt der sechs ostdeutschen Länder einen stärkeren Zuwachs um 1,1 Prozentpunkte. Die höchsten Anstiege mit einem Prozentpunkt und mehr waren in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern (1,6 Prozentpunkte), Sachsen (1,3 Prozentpunkte), Berlin (1,2 Prozentpunkte) und Hamburg (1,0 Prozentpunkte) zu verzeichnen. Nur im Saarland (-0,7 Prozentpunkte) und in Rheinland-Pfalz (-0,4 Prozentpunkte) sanken die Armutsgefährdungsquoten. Gemessen am jeweiligen regionalen Durchschnitt lagen im Jahr 2015 die Quoten in den Stadtstaaten Hamburg (19,0 Prozent) und Bremen (17,8 Prozent) am höchsten. Die niedrigsten Quoten gab es in Thüringen (12,4 Prozent) und Sachsen (12,9 Prozent).

Im Vergleich der 15 größten deutschen Städte hatte die Landeshauptstadt Hannover mit 20,0 Prozent nach Stuttgart (20,5 Prozent) und Nürnberg (20,6 Prozent) die dritthöchste Armutsgefährdung, gemessen an den jeweiligen Durchschnitten der Großstädte. Die Quote stieg in Hannover im Vergleich zu 2014 um 2,6 Prozentpunkte. Die niedrigsten Quoten wiesen Berlin (15,3 Prozent), Dresden (16,5 Prozent) und Leipzig (16,9 Prozent) auf.

Für fast alle Bevölkerungs- und Altersgruppen in Niedersachsen erhöhte sich die Armutsgefährdung im Vergleich zum Vorjahr. Besonders hohe Zunahmen waren bei alleinerziehenden Müttern und Vätern zu verzeichnen; die Quote stieg hier um 5,0 Prozentpunkte auf 46,6 Prozent. Unter den Kindern und Jugendlichen war jede beziehungsweise jeder Fünfte unter 18 Jahren von Armut gefährdet: Die Quote erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozentpunkte auf 20,8 Prozent. Auch für Haushalte von zwei Erwachsenen und zwei Kindern kam es zu einem Anstieg von 1,6 Prozentpunkten, wobei die Quote hier noch einen vergleichsweise niedrigen Wert von 11,7 Prozent hatte. Auf dem Niveau des Vorjahres blieben unter anderem die Armutsgefährdungsquoten der über 65-Jährigen (2014 und 2015: 15,3 Prozent) und der Haushalte mit zwei Erwachsenen ohne Kind (9,0 Prozent; -0,1 Prozentpunkte).

Besonders hohe Armutsrisiken trugen in Niedersachsen 2015 abermals die Erwerbslosen mit 58,5 Prozent, 1,5 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhöhte sich die Quote ebenfalls und zwar deutlich von 36,6 Prozent auf 40,5 Prozent, ein Anstieg um 41 000 Personen zum Vorjahr. Eine Zunahme um 2,5 Prozentpunkte auf 30,2 Prozent gab es auch bei Personen mit Migrationshintergrund. Die geringste Armutsgefährdung hatten weiterhin Personen in Haushalten mit einer Haupteinkommensbezieherin beziehungsweise einem Haupteinkommensbezieher mit hohem Qualifikationsniveau (5,3 Prozent) sowie Personen im Alter von 25 Jahren und älter, die selbst ein hohes Qualifikationsniveau hatten (5,5 Prozent). Zudem lag auch bei den abhängig Erwerbstätigen ein geringes Armutsrisiko mit 7,3 Prozent vor.

Die Reichtumsquote lag im Jahr 2015 in Niedersachsen bei 7,4 Prozent (2014: 7,3 Prozent). Das entsprach rund 573 000 Personen. Als reich gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen, das mehr als doppelt so hoch ist wie der regionale Durchschnitt, gemessen am Median.

Methodische Hinweise:
Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, Großstädte und verschiedene Regionen stehen unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Regionen. Sie sind aber nicht frei von Verzerrungen, die sich durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Zahlen in diesem Text auf Daten, die auf Basis der regionalen Durchschnittseinkommen und Gefährdungsschwellenwerte ermittelt wurden. Das regionale und das bundesweite Durchschnittseinkommen werden am Median gemessen, dem Wert, der die Verteilung der Einkommen in eine obere und eine untere Hälfte teilt.



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Frau Seyfarth, Tel. 0511 9898 - 3111



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