Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im Juli 2025 bei 1,9%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 069 vom 31.07.2025
- Inflationsrate im Vergleich zum Juni 2025 gesunken
- Preisanstiege bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken
- Preisrückgänge bei Energie dämpften die Inflation
- Dienstleistungen weiterhin inflationstreibend
HANNOVER. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im Juli 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9% erhöht. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Im Juni 2025 hatte die Inflationsrate 2,2% betragen. Gegenüber dem Vormonat Juni 2025 stiegen die Verbraucherpreise im Juli 2025 durchschnittlich um 0,3%.
Preisanstiege bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken
In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ erhöhten sich die Preise im Vergleich zum Juli 2024 um 2,7% (darunter: Alkoholfreie Getränke +9,5% und Nahrungsmittel +1,9%). Kaffee, Tee und Kakao waren um 17,1% teurer als noch vor einem Jahr, darunter insbesondere Kakaopulver oder Ähnliches (+26,6%) sowie Kaffee und Ähnliches (+20,2%). Die Preise für Mineralwasser, Limonaden und Säfte stiegen um 6,4% (darunter: Frucht- und Gemüsesäfte +14,2%). Im Vergleich zum Juli 2024 gab es außerdem erhebliche Preisanstiege für Schokoladen (+16,7%), tiefgefrorenes Obst (+16,2%) sowie Rind- und Kalbfleisch (+12,5%). Preisrückgänge waren für Zucker (−28,4%), Kartoffeln, frisch, gekühlt und verarbeitet (−19,8%) und Olivenöl (−14,2%) zu beobachten.
Preisrückgänge für Energie dämpften die Inflation
Im Bereich der Energie (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) gab es im Vergleich zum Vorjahresmonat einen durchschnittlichen Preisrückgang von 4,1% (darunter: Haushaltsenergie −4,4% und Kraftstoffe −3,7%). Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe waren durchschnittlich 19,8% günstiger als im Vorjahresmonat. Auch die Preise für Heizöl (einschließlich Betriebskosten) lagen um 9,5% unter dem Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Juli 2024 fiel der Preis für Erdgas (einschließlich Betriebskosten) um durchschnittlich 5,8% und der für Strom um 4,8%. Flüssiggas verteuerte sich hingegen um 29,3%. Die Preise für Superbenzin (−4,1%) und Dieselkraftstoff (−2,2%) lagen unter dem Vorjahresniveau.
Die Preisrückgänge im Bereich der Energie dämpften weiterhin die Inflation. Der Gesamtindex ohne Energie stieg im Juli 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,6%. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag im Juli 2025 ebenfalls bei 2,6%.
Dienstleistungen weiterhin inflationstreibend
Die Preise für Dienstleistungen insgesamt blieben im Juli 2025 weiterhin inflationstreibend und lagen 3,0% über dem Niveau des Vorjahresmonats. Ähnlich wie in den vergangenen Monaten stiegen die Preise für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+8,5%, darunter: Dienstleistungen der häuslichen Alten- und Behindertenpflege +11,1%) und Versicherungsdienstleistungen (+5,8%, darunter: Versicherungsdienstleistungen für den Verkehr +8,9%) an. Die Preise für kombinierte Personenbeförderungsdienstleistungen, wie Verbundtickets, die die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel wie Bus, U-Bahn oder Regionalzug ermöglichen, verteuerten sich im Vergleich zu Juli 2024 um 11,1%. Auch die Preise für Brief- und Paketdienstleistungen stiegen mit 9,0% gegenüber dem Vorjahresmonat überdurchschnittlich stark.
Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit |
Methodische Hinweise:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100.
Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.
Informationen zu den Maßnahmen der Entlastungspakete und deren Wirksamkeit auf die Verbraucherpreisindizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.
Erscheint bis zum 6. August 2025 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
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Mert Yilmaz, Tel. 0511 9898-2370
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