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Reallöhne sinken im 2. Quartal 2023 in Niedersachsen um 0,5%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 086 vom 29.08.2023


  • Nominallohnindex steigt im 2. Quartal 2023 um 6,3%
  • Zweithöchster Nominallohnanstieg für ein Berichtsquartal seit 2008
  • Hohe Inflation sorgt für Reallohnverlust
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, haben sich die Nominallöhne (Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen im 2. Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 6,3% erhöht. Im 1. Quartal 2023 stiegen die Nominallöhne noch um 6,5%. Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 war es somit der zweithöchste Nominallohnzuwachs für ein Berichtsquartal.

Die Entwicklung des Reallohnindex ist sowohl von der Entwicklung des Nominallohnindex als auch von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex abhängig. So lag die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen im 2. Quartal 2023 bei 6,9% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, gingen dementsprechend im 2. Quartal 2023 um 0,5% gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. Durch die hohe Inflation gibt es weiterhin ein reales Lohndefizit. Im 1. Quartal 2023 sanken die Reallöhne noch um 1,8%.


Veränderung der Reallöhne, Nominallöhne und Verbraucherpreise in Niedersachsen zum Vorjahreszeitraum seit 2017 - Angaben in Prozent (xlsx)
(Korrigierte Fassung vom 30.08.2023)

Methodische Hinweise:

Seit dem Jahr 2022 ist die Verdiensterhebung die Datengrundlage für die Berechnung des Nominallohnindex. Diese Erhebung löste die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung ab. Ab dem Berichtsjahr 2023 haben die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten eine umfassendere Abdeckung der Gesamtwirtschaft in Niedersachsen. Durch die neue Verdiensterhebung werden zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (ab einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten). Neben den Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten werden zudem alle weiteren Beschäftigungsarten wie zum Beispiel Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) wird jetzt auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) mit abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 [WZ 2008]).

Durch das dritte Entlassungspaket der Bundesregierung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichsprämie einen Betrag von bis zu 3.000€ steuerfrei gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und bei den Verdienstindizes mit abgebildet.

Berechnung:

In die Berechnung des Nominallohnindex fließen die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Neben dem Verbraucherpreisindex bildet der Nominallohnindex die Grundlage für die Berechnung des Reallohnindex.

Der Nominallohnindex wird als Laspeyres-Kettenindex berechnet. Bei der Indexberechnung nach Laspeyres wird die Struktur der Arbeitnehmerschaft aus dem jeweiligen Vorjahr übernommen. Die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt nach Wirtschaftszweigen, Beschäftigungsumfang, beruflichem Ausbildungsabschluss und Geschlecht für alle Berichtszeiträume identisch, nur die Verdienste weichen ab. Somit kann durch den Laspeyres-Kettenindex gezeigt werden, wie sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verändert hätten, wenn im jeweiligen Vergleichszeitraum die Arbeitnehmerstruktur unverändert im Vergleich zum Vorjahr gewesen wäre.

Der Verbraucherpreisindex gibt die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen wieder, die private Haushalte für Konsumzwecke erwerben.

Der Reallohnindex ist der Quotient aus dem Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex. Das bedeutet, die Entwicklung der Verdienste wird der Entwicklung der Preise gegenübergestellt. Durch den Reallohnindex können somit Aussagen über die Kaufkraftentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getätigt werden.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351


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* Hinweis: Korrigierte Angaben sind rot gekennzeichnet.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

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