Starke Steigerung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Niedersachsen im Jahr 2024
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 092 vom 10.10.2025
- Steuerlich berücksichtigte Vermögensübergänge durch Erbschaft- und Schenkungsteuer von 4,5 Mrd. Euro im Jahr 2024
- Der durchschnittlich übertragene steuerpflichtige Erwerb pro Erbschaft betrug 216.159 Euro
- Die Erbschaftsteuer dominiert, aber die Schenkungsteuer hat im Vergleich zum Vorjahr um 91,4% zugenommen
HANNOVER. Steuerlich berücksichtigte Vermögensübergänge durch Erbschaften oder Schenkungen haben in Niedersachsen im Jahr 2024 deutlich zugenommen. Nach aktuellen Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) wurden im Jahr 2024 in Niedersachsen insgesamt 18.587 unbeschränkt steuerpflichtige Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen erfasst. Der steuerlich relevante Wert dieser Vermögensübergänge belief sich, nach Abzug aller Begünstigungen und Freibeträge, auf 4,5 Mrd. Euro. Die insgesamt festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug 889 Mio. Euro. Im Vergleich zu 2023 stieg das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen um 1,29 Mrd. Euro (+40,2%), die festgesetzte Steuer erhöhte sich um 290 Mio. Euro (+48,4%).
Die Zahl der unbeschränkt steuerpflichtigen Erbschaften erhöhte sich von 11.657 Fällen im Jahr 2023 auf 14.695 Fälle im Jahr 2024. Der steuerpflichtige Erwerb lag dabei bei 3,18 Mrd. Euro, was einem durchschnittlichen Wert von 216.159 Euro pro Fall entsprach. Die festgesetzte Erbschaftsteuer betrug 679 Mio. Euro und durchschnittlich 46.424 Euro je Fall. Dies entspricht einer Steigerung der Steuer um 38,7% gegenüber 2023.
Auch bei den unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein Anstieg verzeichnet. Die Anzahl stieg von 3.424 Fällen im Jahr 2023 auf 3.892 Fälle im Jahr 2024. Die steuerpflichtigen Erwerbe summierten sich hier auf insgesamt 1,32 Mrd. Euro, was einem durchschnittlichen Wert von 339.882 Euro pro Fall entspricht. Die festgesetzte Schenkungsteuer lag somit bei 210 Mio. Euro und im Mittel bei 56.081 Euro pro Fall. Dies entspricht einer Steigerung um 91,4% gegenüber 2023.
Bei 41,3% der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der steuerpflichtige Erwerb unter 50.000 Euro. Mit einem Wert von 158,4 Mio. Euro hatten sie einen Anteil von 3,5% am steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögen. Im Gegensatz dazu entfielen 8,9% der steuerpflichtigen Erwerbe in die Kategorie von 500.000 Euro und mehr, die mit einem Gesamtwert von 2,80 Mrd. Euro einen Anteil von 62,3% ausmachten.
Erbschaftsteuer (xlsx) |
Methodischer Hinweis
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik erfasst alle Erbschaften und Schenkungen, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung mit größer oder gleich null Euro erfolgte. Nachgewiesen wird ein Vermögensübergang in dem Jahr, in dem erstmals eine Steuerfestsetzung erfolgte. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Niedersachsen bzw. Deutschland.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind.
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