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In knapp jeder zweiten Familie in Niedersachsen lebte 2024 nur ein Kind

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 046 vom 26.05.2025


  • Im Jahr 2024 lebten in Niedersachsen rund 1,1 Mio. Familien mit Kindern
  • In knapp der Hälfte der Familien lebte nur ein Kind, in Familien von Verheirateten lebten mehr Kinder als bei Alleinerziehenden
  • Den größten Anteil der Lebensformen in Niedersachsen machten neben Familien und Paargemeinschaften (ohne Kinder) knapp 1,8 Mio. Alleinstehende aus

HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, lebten im Jahr 2024 rund 1,1 Mio. Familien mit Kindern in Niedersachsen. Laut den Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 handelte es sich bei diesen Familien überwiegend um Ehepaare (762.000 bzw. 68,3%) oder Lebensgemeinschaften (105.000 bzw. 9,4%) mit Kindern. In gut einem Fünftel (249.000 bzw. 22,3%) der Familien lebten hingegen Kinder zusammen mit einem alleinerziehenden Elternteil.

Im Mikrozensus wird eine Familie als Eltern-Kind-Gemeinschaft definiert. Hierbei ist die Anzahl der Elternteile (Paare oder Alleinerziehende) irrelevant, sofern beide Generationen zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Ebenso unerheblich ist das Alter der Kinder und ob es sich um Stief-, Pflege- oder angenommene (adoptierte) Kinder handelt. In insgesamt 794.000 Familien (bzw. 71,2% der Familien) in Niedersachsen war das jüngste Kind unter 18 Jahre alt. Bei 17,2% aller Familien (192.000) war das jüngste Kind noch unter drei Jahre alt (siehe Anlage). In jeder fünften Familie (19,7%) war das jüngste im Haushalt lebende Kind zwischen 18 und 27 Jahre alt, in 9,1% der Familien hingegen älter als 27 Jahre.

Anzahl der Kinder bei Ehepaaren höher als bei Alleinerziehenden
In knapp jeder zweiten Familie in Niedersachsen lebte 2024 lediglich ein Kind im Haushalt (548.000 bzw. 49,1%), zu 37,4% (417.000) der Familien gehörten zwei Kinder. Jede zehnte niedersächsische Familie (10,2% bzw. 114.000) umfasste drei Kinder, vier und mehr Kinder kamen hingegen vergleichsweise selten vor (3,3% bzw. 37.000 Familien). Bei der Zahl der Kinder zeigen sich je nach Lebensform mitunter deutliche Unterschiede: So lebten 65,8% der Alleinerziehenden mit nur einem Kind zusammen, bei Ehepaaren fiel dieser Anteil deutlich niedriger aus (42,5%). 15,8% der Ehepaare mit Kind bewohnten hingegen mit drei oder mehr Kindern einen Haushalt (gegenüber 8,4% der Alleinerziehenden).

Alleinstehende sind häufigste Lebensform in Niedersachsen
Neben den 1,1 Mio. Familien mit Kindern (27,7% aller Lebensformen) gab es in Niedersachsen rund 1,1 Mio. Paargemeinschaften ohne Kinder (28,3%), von diesen Paargemeinschaften waren wiederum 81,4% verheiratet. Den größten Anteil der Lebensformen in Niedersachsen machten jedoch knapp 1,8 Mio. Alleinstehende aus (44,0%). Als Alleinstehende werden Personen bezeichnet, die weder mit einem Partner/einer Partnerin noch mit Kindern in einem Haushalt leben. Alleinstehende nach der Definition des Mikrozensus wohnen jedoch nicht zwingend allein in einem Haushalt, sondern können beispielsweise auch Teil einer Wohngemeinschaft sein. Allerdings zeigt sich, dass mit 90,5% der Großteil der Alleinstehenden tatsächlich auch einen Einpersonenhaushalt bildete (diese Gruppe wird als „Alleinlebende“ bezeichnet).


Familien in Niedersachsen 2024, nach Alter des jüngsten Kindes, absolute Zahlen (in 1.000) und Anteile in Prozent (xlsx)



Ausführliche Tabellen zu Lebensformen in Niedersachsen stehen im Internetangebot des LSN zum Download bereit.

Methodische Hinweise und Definitionen
Beim Mikrozensus wird jährlich rund 1% der Bevölkerung in Niedersachsen befragt. Die Ergebnisse dieser Stichprobenerhebung werden auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet.

Haushalt: Unter einem (Privat-)Haushalt wird im Mikrozensus eine Personengemeinschaft verstanden, die zusammenwohnt und eine wirtschaftliche Einheit bildet. Alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, bilden also einen Haushalt, unabhängig davon, ob es sich um eine Lebensgemeinschaft, eine Familie oder Haushaltsmitglieder handelt, die nicht in einer Beziehung stehen. Aber auch Personen, die alleine wohnen und für sich wirtschaften, bilden als Alleinstehende einen Haushalt. Lebt eine Person mit anderen Personen (zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft oder als Untermieterin bzw. Untermieter) zusammen, in der jeder getrennt wirtschaftet, so bildet jede für sich wirtschaftende Person einen Haushalt.

Lebensform: Der Mikrozensus bietet als Befragung von Privathaushalten die Möglichkeit, neben Haushaltsstrukturen auch Lebensformen zu betrachten. Grundlage für die Bestimmung von Lebensformen ist das Beziehungsgefüge zwischen verschiedenen Haushaltsmitgliedern. Ein Haushalt kann grundsätzlich aus mehreren Lebensformen bestehen, Lebensformen wiederum können sich aus einer oder mehreren Personen zusammensetzen. Die Lebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus grundsätzlich entlang der Merkmale Elternschaft und Partnerschaft erfasst. Demnach zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit Kindern und ohne Kinder, alleinerziehende Elternteile mit Kindern sowie alleinstehende Personen ohne Partner/-in und ohne Kinder im Haushalt.

Nähere Informationen zum Mikrozensus sowie weitere Ergebnistabellen zu privaten Haushalten und anderen Themenbereichen finden Sie unter:
https://www.statistik.niedersachsen.de/themen/privathaushalte-niedersachsen/haushalte-und-familien-mikrozensus-in-niedersachsen-tabellen-150088.html

Kontakt:
Andreas Woisch, Tel. 0511 9898-1006


Über das Landesamt für Statistik Niedersachsen
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt auf gesetzlicher Grundlage rund 290 Statistiken zu verschiedenen Themen wie Bevölkerung und Haushalte, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzen, Wirtschaft und Handel, Industrie oder Umwelt und Energie. Das LSN bietet damit neutrale, verlässliche und fachlich unabhängige Informationen für das Land Niedersachsen, seine Regionen und Kommunen, die mit anderen deutschen und europäischen Daten vergleichbar sind. Diese stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Informations- und Planungszwecken sowie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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