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Häufig gestellte Fragen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Drei Holzklötze mit Fragezeichen darauf liegen nebeneinander auf einem Tisch. Bildrechte: ©oatawa - stock.adobe.com

Hier finden Sie

  • häufig gestellte Fragen zur Meldefrist,
  • zur Datenübermittlung
  • und zu den Online-Meldeverfahren,

die das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) verwendet.

Ansprechpartnerinnen und -partner zu einzelnen Statistiken finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten.


Bin ich verpflichtet, dem LSN Daten zu übermitteln?

Vor Beginn einer statistischen Erhebung erhalten Sie vom LSN einen Brief mit der Aufforderung zur Meldung. Darin finden Sie den Hinweis, ob eine Auskunftspflicht vorliegt und Sie somit verpflichtet sind, Ihre Daten zu übermitteln. Die Auskunftspflicht gibt der Gesetzgeber vor.

Was passiert, wenn ich meiner Meldepflicht nicht nachkomme?

Die Auskunfts- oder auch Meldepflicht wurde gesetzlich festgelegt, damit das LSN die Daten aller für die Statistik relevanten Auskunftgebenden erhält. Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden. Ist bis zur endgültigen Fertigstellung der Statistik noch genügend Zeit, können Zwangsgeldfestsetzungen erfolgen, um die Abgabe der angeforderten Daten zu erreichen.

Ich habe die Meldefrist versäumt, was mache ich nun?

Können Sie die im Brief genannte Meldefrist nicht einhalten oder haben diese bereits versäumt, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie im Anschreiben mit der Meldungsaufforderung oder auf unseren Themenseiten.

Wie häufig muss ich Daten an das LSN übermitteln?

Informationen dazu, bis wann und wie oft Sie Daten an das LSN übermitteln müssen, erhalten Sie in unserem Anschreiben. Ob Sie einmalig oder öfter melden müssen, ist von der jeweiligen Statistik abhängig. Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Themenseiten.

Was geschieht dann mit meinen Daten?

Das LSN prüft Ihre übermittelten Daten im ersten Schritt auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit. Anschließend werden personengebundene von statistischen Daten getrennt, damit kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.

Die von Ihnen erhobenen Daten nutzt das LSN ausschließlich für statistische Zwecke. Sie dürfen nicht an andere Behörden weitergegeben werden – auch nicht, wenn das LSN Daten für Statistiken aus anderen Behördenregistern beziehen. Das LSN sieht es als wichtige Aufgabe an, die Daten aller Auskunftgebenden zu schützen.

Sind meine Daten wirklich sicher und bei der Übermittlung geschützt?

Die Online-Meldewege des LSN bieten Ihnen eine sichere und kostengünstige Möglichkeit, Ihre Daten zu übermitteln. Sie unterliegen strengen IT-Vorgaben, werden regelmäßig geprüft und entsprechen den geltenden Sicherheitsstandards. Dazu gehören z. B.:

  • die Übermittlung Ihrer Daten in verschlüsselter Form an einen Dateneingangsserver und
  • die Verwendung von HTTPS als sicheres Verfahren der Datenübertragung.

Alle Beschäftigten des LSN sind zudem der statistischen Geheimhaltung verpflichtet. Inhalte, die in Statistiken veröffentlicht werden, lassen keine Rückschlüsse auf Personen oder Einzelangaben zu.

Bin ich dazu verpflichtet, online zu melden?

Ob Sie zur Online-Meldung verpflichtet sind, erfahren Sie im Anschreiben zur Meldungsaufforderung.

Zur Online-Meldung verpflichtet, sind Datenmeldungen für einen Betrieb, ein Unternehmen oder eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 11a Bundesstatistikgesetz).

Private Haushalte sind nicht verpflichtet, Meldungen online zu übermitteln. Die Online-Meldeverfahren bieten Ihnen aber Vorteile: Sie sind eine kostengünstige und bequeme Möglichkeit der Datenmeldung und schonen zudem die Umwelt.

Welche Online-Meldeverfahren gibt es?

Abhängig von der jeweiligen Erhebung nutzt das LSN folgende Online-Meldeverfahren.

Informationen zu Stichprobenerhebungen

Das Erklärvideo bietet ausführliche Informationen zur Stichprobenauswahl.

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