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Rund 2 Prozent aller Beschäftigten in Niedersachsen unter Mindestlohn

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 063 vom 29.06.2020



Korrektur vom 4.9.2020, Korrektur in Fettdruck

HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis der Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 mitteilt, erhielten im April 2018 insgesamt 114.000 von insgesamt 3,667 Mio. Beschäftigten in Niedersachsen den Mindestlohn und 61.000 Beschäftigte (2%) wurden unter dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet. Zu diesem Zeitpunkt lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde.

Der Mindestlohn erreichte 2018 in Niedersachsen rund 43% des niedersächsischen durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes. Mit dem Kaitz-Index wird der gesetzliche Mindestlohn ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten gesetzt. Der Kaitz-Index wird als Maß der potentiellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn verwendet. Je höher der Index, desto weniger weichen die regionalen Bruttomonatsverdienste vom Mindestlohn von 1.532 Euro je Monat ab und desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns in einer Region sein.

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten ohne Sonderzahlungen lag im April 2018 in Niedersachsen bei 3.605 Euro und damit etwas niedriger als im Bundesdurchschnitt von 3.791 Euro.

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst und der Kaitz-Index waren in den Arbeitsmarktregionen in Niedersachsen unterschiedlich hoch. Die höchsten Bruttomonatsverdienste von Vollzeitbeschäftigten mit 4.900 Euro je Monat gab es in der Arbeitsmarktregion Wolfsburg und mit 4.300 Euro in der Arbeitsmarktregion Salzgitter. Der Kaitz-Index lag in den Arbeitsmarktregionen Wolfsburg bei 31% und in Salzgitter bei 36%. Die Arbeitsmarktregionen Leer, Cloppenburg und Wilhelmshaven waren mit einem Bruttomonatsverdienst von 3.000 Euro bei Vollzeitbeschäftigten und einem Kaitz-Index von 51% am stärksten von den Auswirkungen des Mindestlohnes betroffen.

Einen Link zur Seite des Statistischen Bundesamts mit einer Übersicht der relativen Höhe des Mindestlohns nach Arbeitsmarktregionen finden Sie hier.


Tabellen: Excel-Format PDF-Format


Methodischer Hinweis:
Bei der Verdienststrukturerhebung (VSE) handelt es sich um eine vierjährlich durchgeführte Erhebung auf Basis einer geschichteten Zufallsstichprobe bei deutschlandweit 60.000 Betrieben mit Auskunftspflicht zu Verdiensten und Arbeitszeiten. In Niedersachsen befragte das Landesamt für Statistik circa 5.200 Betriebe. Aktuell liegen erste Ergebnisse für das Berichtsjahr 2018 vor.

Arbeitsmarktregionen bestehen aus einem oder mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, die räumlich benachbart und durch Pendlerströme funktional zusammengehörig sind. Die Auswertung wurde bundesweit für Arbeitsmarktregionen durchgeführt, weil diese aktuell das mathematisch und stichprobentheoretisch maximal Zulässige darstellt. Auch auf dieser Regionalebene sind manche Angaben noch mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Die Tabelle 2 im Anhang klammert daher relativ unsichere Werte der Verdienste ein.

Der Kaitz-Index gibt das Verhältnis zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung an. Läge er bei 100%, würde in dem betroffenen Gebiet durchschnittlich genau der Mindestlohn verdient werden. Der Kaitz-Index gilt als Maß der potentiellen Betroffenheit vom Mindestlohn: je höher er in einer Region ist, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns dort sein.

Die ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes können nicht 1:1 mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (sogenannte Non-Complience) gleichgesetzt werden. Nicht alle Regelungen des Gesetzes (bspw. bei Praktikaverhältnissen bzw. der Altersgrenze 18-jährige) können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden.

Kontakt:
Sven Hartwig, Tel. 0511 9898-2315

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2020 Landesamt für Statistik Niedersachsen
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Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-991125

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
https://www.statistik.niedersachsen.de

Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt.

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