Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Statistik der Arbeitsgerichte in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Hintergrund ist ein unscharfes Gebäude. Im Vordergrund sind symbolisch ein Gerichtsgebäude und ein Aktenkoffer zu sehen. Bildrechte: LSN
In Niedersachsen gibt es insgesamt 15 Arbeitsgerichte sowie das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover.

Diese Gerichte sind für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern zuständig, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis entstehen.
Dazu zählen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten über
  • das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses,
  • Verhandlungen über das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses,
  • Nachwirkungen aus einem Arbeitsverhältnis,
  • unerlaubte Handlungen, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen sowie
  • Arbeitspapiere.
So entscheiden die niedersächsischen Arbeitsgerichte beispielsweise über:
  • Streitigkeiten bei Kündigungen (Kündigungsschutzprozesse),
  • die Wirksamkeit von Befristungen und Aufhebungsverträgen,
  • Ansprüche auf Vergütung (Lohn und Gehalt) und Gratifikationen wie Prämien,
  • Urlaub,
  • Zeugniserteilungen,
  • Betriebsrenten,
  • Schadensersatz und
  • Wettbewerbsverbote.

Diese Rechtsstreitigkeiten werden in sogenannten Urteilsverfahren entschieden, in denen die Prozessparteien dem Gericht die Sachverhalte schildern und gegebenenfalls unter Beweis stellen. Das Gericht entscheidet das Verfahren/den Prozess durch Urteil.

Außerdem ermitteln die Arbeitsgerichte in den Sachverhalten über Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, welches das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und dem Betriebsrat regelt. Die Gerichte klären auch im Rahmen des Sprecherausschussgesetzes, dies betrifft Betriebe mit mehr als zehn leitenden Angestellten. Hier entscheiden sie durch Beschluss (Beschlussverfahren).

Weitere Informationen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren erhalten Sie auf der Seite des Landesjustizportals.

Welche Daten werden in der Statistik der Arbeitsgerichte in Niedersachsenerfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Für Urteils- und Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten sowie für Berufungs- und Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen vor den Landesarbeitsgerichten erfasst die Statistik der Arbeitsgerichte in Niedersachsen folgende Daten:

  • die Art des Verfahrens (z. B. Klageverfahren, Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung, Verfahren über vorläufige Kontenpfändung, Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe),
  • die Art der Erledigung (z. B. streitiges Urteil, gerichtlicher Vergleich, Versäumnis-, Anerkenntnis-, Verzichtsurteil, Beschluss über Arrest oder einstweilige Verfügung, Beschluss nach § 91a ZPO, Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, Rücknahme der Klage oder des Antrags, sonstige Erledigungsart),
  • die Art und Zahl der Sachgebiete,
  • den Inhalt der Entscheidung,
  • die Verfahrensdauer,
  • die Verfahrensbeteiligten (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Vertreterin/Vertreter von Gewerkschaften, Vertreterin/Vertreter von Arbeitgebervereinigungen) sowie
  • die Zuständigkeit für Entscheidung.

Für die sonstigen Verfahren werden die Art des Verfahrens und der Geschäftsanfall (Neuzugänge) erhoben.

Art der Datengewinnung:

Die Statistik der Arbeitsgerichte wird bundesweit durchgeführt. Es handelt sich um eine reine Sekundärstatistik. Dies bedeutet, dass die in den niedersächsischen Justizbehörden bereits verfügbaren Verwaltungsdaten genutzt werden, um daraus die Statistik der Arbeitsgerichte zu erstellen.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Erhebungsinstrumente und Berichtsweg:

Die für die Statistik der Arbeitsgerichte benötigten Daten werden von den Berichtsstellen der Arbeitsgerichte in Niedersachsen aus den Verwaltungsdaten gezogen und an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermittelt. Diese Aufgabe wird federführend vom ZIB (Zentraler IT-Betrieb Niedersächsische Justiz) betreut.

Wie oft werden die Daten erhoben?

Die Daten der Statistik der Arbeitsgerichte in Niedersachsen werden laufend erhoben und monatlich an das LSN übersandt. Die Landesjustizverwaltung sowie die Arbeitsgerichte erhalten vom LSN regelmäßig (i. d. R. quartalsweise) standardisierte Auswertungen über den Geschäftsanfall. Veröffentlicht werden die Daten im jährlichen Turnus.

Wozu dient die Statistik der Arbeitsgerichte in Niedersachsen?

Die Ergebnisse der ArbG-Statistik stellen den Geschäftsanfall und die Erledigung bei den niedersächsischen Arbeitsgerichten dar. So liefert die Statistik den Justizverwaltungen in Niedersachsen Informationen für die Kapazitätsplanung. Außerdem dienen die Daten der Bewertung und Weiterentwicklung des arbeitsrechtlichen Instrumentariums wie beispielsweise Abmahnungen, Kündigungen, Kurzarbeit oder Abfindungen sowie der Einschätzung der niedersächsischen Gesetzgebung auf dem Gebiet des Arbeits- und Arbeitsverfahrensrechts.

Zu den Hauptnutzern der Statistik der Arbeitsgerichte zählen die Organe der Justizverwaltungen wie beispielsweise die Gerichte sowie die Rechtspolitik des Landes. Auch die justizielle Praxis (Richterinnen und Richter), die wissenschaftliche Forschung und Lehre sowie Informationsdienstleister und Medien nutzen die Daten zu den Arbeitsgerichten in Niedersachsen.

Ergebnisse:

Die ausführlichen Bundesergebnisse zur Statistik der Arbeitsgerichte werden jährlich in der Ausgabe der „Fachserie 10, Reihe 2.8, Arbeitsgerichte" des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln