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Elterngeld in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Hände eines Erwachsenen und eines Kindes halten Münzen. Bildrechte: ©Syda Productions - stock.adobe.com

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist schon seit vielen Jahren ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Dazu wurden eine Reihe staatlicher Maßnahmen in Deutschland getroffen. Bis 2006 gab es ein sogenanntes Erziehungsgeld, das ab 2007 durch die Regelungen des Elterngeldes abgelöst wurde.

Elterngeld wird vom Tag der Geburt bis zum Ende des 14. Lebensmonats an junge Mütter und Väter ausgezahlt, um das fehlende Einkommen während der Elternzeit, also der Betreuungszeit des Kindes, zumindest teilweise auszugleichen. Das Basis-Elterngeld entspricht bei Erwerbstätigen etwa zwei Drittel des Nettoeinkommens und kann für bis zu 14 Monate bezogen werden. Seit der Einführung des ElterngeldPlus im Jahr 2015 können Elterngeldbezüge bis zu 36 Monate andauern und von den Elternteilen flexibler gestaltet werden. ElterngeldPlus wird insbesondere gewählt, wenn Eltern nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten wollen.

Wer bezieht Elterngeld?

Leistungsberechtigt ist nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat,
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Nicht in der Statistik erfasst werden Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungs- beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis, die in der Regel keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Elternteile, die vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro erwirtschafteten sowie Eltern, die gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten, erhalten ebenfalls kein Elterngeld.

Die Elterngeldstatistik in Niedersachsen

Die Elterngeldstatistik wird seit dem 1. Januar 2013 als sogenannte Bestandsstatistik geführt. Hierzu melden die Elterngeldstellen in Niedersachsen quartalsweise alle Leistungsbezüge der vergangenen drei Monate an das Landesamt für Statistik Niedersachsen. Diese Daten geben einen Überblick über die aktuelle Anzahl an Empfängerinnen und Empfänger sowie über die Leistungsbezüge in Niedersachsen. Von den Elternteilen werden unter anderem das Geschlecht, der Familienstand und das Erwerbseinkommen vor der Geburt erfasst sowie die Art der Inanspruchnahme (Elterngeld, ElterngeldPlus).

Aus den Daten lassen sich beendete Leistungsbezüge inklusive der jeweiligen Bezugsdauer und die Höhe des Anspruchs für bestimmte Geburtenjahrgänge darstellen.

An zuverlässigen und zeitnah verfügbaren Daten zur Beurteilung der Auswirkungen des Gesetzes zum Bundeselterngeld und zur Elternzeit sowie seiner Fortentwicklung besteht ein hohes politisches Interesse. Aber auch in Bereichen wie den Medien, der Wissenschaft und der Forschung spielen die Daten aus der Elterngeldstatistik unter dem Gesichtspunkt der Veränderungen in der Gesellschaft eine wichtige Rolle.

Väterbeteiligung

Die Berechnung der sogenannten Väterbeteiligung ist schon seit Jahren von besonderem öffentlichen Interesse. Mit Hilfe dieser Messgröße soll abgeschätzt werden, inwieweit sich Väter an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen und inwieweit dies im Zeitverlauf zu- beziehungsweise abnimmt. Die Väterbeteiligung, die sich auf die Gesamtzahl aller Kinder bezieht, für die Elterngeld bezogen wurde, ist nicht zu verwechseln mit dem Väteranteil an allen Leistungsbezügen (männliche Leistungsbezieher).


Bei der Elterngeldstatistik handelt es sich um eine Bundesstatistik. Tabellen und Publikationen – auch für Niedersachsen – finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes und in der GENISIS Online-Datenbank.

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