Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Sozialberichterstattung in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Der Statistikteil der Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) wird seit 2010 jährlich veröffentlicht und laufend weiterentwickelt. Die HSBN nutzt dabei hauptsächlich Daten der amtlichen Statistik wie zum Beispiel des Mikrozensus. Ergänzend werden Daten der Bundesagentur für Arbeit, der Polizei und anderer meist amtlicher Quellen herangezogen.

Zentraler Begriff in der HSBN ist die „relative Armut“ in Niedersachsen. Im Gegensatz zur absoluten Armut, die Menschen betrifft, die ihre existenziellen Grundbedürfnisse wie Nahrungsmittel, Kleidung oder Wohnung nicht befriedigen können, bezieht sich die relative Armut auf die gesellschaftliche Teilhabe und soziale Ungleichheit. Diese wird nach EU-Definition insbesondere anhand der Armutsgefährdung gemessen. Als armutsgefährdet gilt danach, wer weniger als 60 % des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung hat.

Berechnung der Armutsgefährdungsquote

Bei der Berechnung des für die Armutsgefährdungsquote zu Grunde gelegten durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommen wird der Median verwendet. Dabei handelt es sich um den Wert, der in der Mitte aller nach Größe sortierten Einkommen liegt. Durch die Verwendung des Medians wird die Verzerrung des Durchschnitts durch einzelne extrem hohe oder extrem niedrige Werte vermieden, was beim arithmetischen Mittel nicht der Fall wäre.

Das Haushaltseinkommen berücksichtigt als Äquivalenzeinkommen die Anzahl und das Alter der Haushaltsmitglieder. Dabei handelt es sich um ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen. Das Äquivalenzeinkommen wird ermittelt, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird.

Liegt ein Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle von 60 % des Medians aller Haushaltseinkommen, gelten die Haushaltsmitglieder als armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote eines Landes errechnet sich schließlich als Anteil der Personen, deren Haushaltsnettoeinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt, gemessen an der Gesamtbevölkerung des Landes.

Die Armutsgefährdungsquoten werden – ebenso wie die Reichtumsquoten – von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder nach einheitlichen Methoden und Verfahren auf Basis des Mikrozensus gemeinsam ermittelt und publiziert. Sie basieren auf dem lebenslagenorientierten Konzept der relativen Einkommensarmut.


Ausführliche Hinweise zur Methodik sowie ein Glossar zur Sozialberichterstattung des Bundes und der Länder mit Definitionen der wichtigsten Begrifflichkeiten gibt es im Statistikportal.

Berechnungen im Verbund

Die Berechnungen werden von dem für Statistik und IT-Dienstleistungen zuständigen Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durchgeführt. Sie gehen zurück bis auf das Berichtsjahr 2005. Die Ergebnisse werden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de publiziert.

Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen (Regionalkonzept) als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts (Nationalkonzept) berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern und Regionen. Insbesondere die Berechnung auf Basis bundesweiter Durchschnitte ist aber nicht frei von Verzerrungen, die sich vor allem durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben.

Einordnung der Methode

Die Armutsgefährdung ist ein methodisches Konzept, das in Deutschland, aber auch in Europa einheitlich berechnet wird. Dabei muss eine Person, die statistisch als armutsgefährdet eingestuft wird, sich persönlich nicht automatisch als arm einstufen. So fallen zum Beispiel nahezu alle Auszubildenden und Studierenden in die Gruppe der Armutsgefährdeten.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln