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Europawahlen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Hintergrund ist eine Niedersachsen-Karte mit Zahlen drauf zu sehen. Im Vordergrund ist eine symbolische Wahlurne, in der ein Stimmzettel mit den Europasternen drauf steckt. Bildrechte: LSN

Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament als einzige Institution der EU – und als einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt – direkt vom Volk gewählt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene. Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen Aspekte des Lebens in der Europäischen Union, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stellen wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es die Präsidentin oder den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen müssen.

Welche Daten werden zur Europawahl in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Die allgemeine Wahlstatistik zur Europawahl in Niedersachsen ist eine Totalerhebung und nutzt als Datenquelle amtliche Niederschriften und Unterlagen der Wahlorgane (Sekundärerhebung).

Grundgesamtheit sind alle Personen, die gemäß § 6 Europawahlgesetz (EuWG) am Tag der Wahl wahlberechtigt sind. Dies sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Darüber hinaus zählen auch bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe § 12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz – BWG) im Ausland wohnhafte Deutsche dazu, sofern sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

Allgemeine Wahlstatistik

Erhebungsmerkmale sind:

  • Statistische Gemeindeziffer gemäß amtlichem Gemeindeverzeichnis,
  • Art des Wahlbezirks (allgemeiner Wahlbezirk, Briefwahlbezirk, Sonderwahlbezirk),
  • Wahlberechtigte,
  • Wahlberechtigte ohne Wahlscheinvermerk,
  • Wahlberechtigte mit Wahlscheinvermerk,
  • Wahlberechtigte nach § 24 Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO),
  • Wählerinnen und Wähler,
  • Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein,
  • ungültige Stimmen,
  • gültige Stimmen insgesamt sowie
  • gültige Stimmen nach Wahlvorschlag.

Repräsentative Wahlstatistik

Bei der repräsentativen Wahlstatistik handelt es sich um eine Stichprobenerhebung. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke trifft die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern – für Niedersachsen mit dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Es dürfen nicht mehr als 5% der Wahlbezirke und der Briefwahlbezirke des Bundesgebietes sowie nicht mehr als 10% der Wahlbezirke und der Briefwahlbezirke eines Landes an der repräsentativen Wahlstatistik teilnehmen.

Erhebungsmerkmale für die Feststellung der Beteiligung an der Wahl sind:

  • Wahlberechtigte,
  • Wahlscheinvermerk im Wählerverzeichnis,
  • Beteiligung an der Wahl (Stimmvermerk im Wählerverzeichnis),
  • Geschlecht und
  • Geburtsjahresgruppe.

Erhebungsmerkmale für die Feststellung der Stimmabgaben sind:

  • abgegebene Stimme für einen Wahlvorschlag,
  • ungültige Stimme,
  • Grund der Ungültigkeit,
  • Geschlecht und
  • Geburtsjahresgruppe.

Weitere Informationen erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Statistik wird fünfjährlich zu jeder Europawahl durchgeführt.

Was wird nicht in der niedersächsischen Statistik zur Europawahl erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Die §§ 3 bis 6 und 8 WStatG konkretisieren Maßnahmen für die repräsentative Wahlstatistik, die eine Sicherstellung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes gewährleisten. So wurden Mindestgrößen bei der Auswahl der Stichprobenwahlbezirke sowie bei der Festlegung der zu erhebenden Geburtsjahresgruppen festgelegt, um Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu verhindern.

Da die ermittelten Ergebnisse über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe in der Unterteilung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen mittels eines Stichprobenverfahrens erhoben werden, stimmen sie nicht genau mit den Werten überein, die sich bei einer gleichartigen Totalerhebung ergeben hätten.

Wozu dient die Statistik zur Europawahl in Niedersachsen und wer nutzt diese?

Zu den Hauptnutzenden der Wahlstatistiken zählen insbesondere die politischen Parteien und die Wahlforschungsinstitute. Darüber hinaus nutzen Universitäten, Wirtschaftsverbände und Interessenvertretungen sowie Medien und interessierte Bürgerinnen und Bürger die Statistik.

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