Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Ärztin und ein Arzt stehen leicht versetzt hintereinander. Bildrechte: ©Chinnapong - stock.adobe.com

Die Krankenhausstatistik ist eine jährliche Totalerhebung der Grunddaten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen. Zu diesen Grunddaten zählen Angaben zum ärztlichen und nicht-ärztlichen Personal sowie zur sachlichen Grundausstattung mit medizinischen Großgeräten. Die Erhebung liefert somit wichtige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebotes in der stationären Versorgung sowie über die Patientenbewegung in Niedersachsen.

Die Rechtsgrundlage zur Erhebung der Krankenhausstatistik bildet die Verordnung über die Bundesstatistik der Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung – KHStatV) vom 10. April 1990 (BGB. I, S. 730), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Juli 2017 (BGB. I, S. 2300) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).

Die infolge der Änderung der KHStatV vom 10. Juli 2017 veränderte Gliederung der Fachabteilungen sowie des ärztlichen und des nichtärztlichen Personals ist die Vergleichbarkeit der Berichtsjahre ab 2018 zu früheren Berichtsjahren stark eingeschränkt.

Welche Daten werden zu den Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen erhoben und aus welchen Quellen stammen diese?

Im Rahmen der Krankenhausstatistik werden folgende Merkmale erhoben:

  • Art der Zulassung, Art des Krankenhausträgers,
  • Bettenkapazitäten,
  • Medizinisch-technische Großgeräte,
  • Arzneimittelversorgung,
  • Ärztliches und nichtärztliches Personal (ab 2018 in Form von Personaleinzeldatensätzen),
  • Berechnungs- und Belegungstage,
  • Patientenzugänge und -abgänge,
  • Entbindungen und Geburten,
  • Ambulante Leistungen (ab 2018 differenziert nach Rechtsgrundlage),
  • Vor-, nach und teilstationäre Behandlungen sowie
  • Teilnahme an der stationären Notfallversorgung (ab 2018).

Die niedersächsischen Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen liefern die Daten elektronisch an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Das LSN prüft die Daten auf Qualität, Fehler und Plausibilität und bereitet sie tabellarisch auf.

Wie oft werden die Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen veröffentlicht?

Das LSN veröffentlicht die Statistik zu den Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen jährlich.

Wo liegen die Grenzen der Krankenhausstatistik?

Die Krankenhausstatistik erfasst alle Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen, mit Ausnahme der Krankenhäuser im Straf- und Maßregelvollzug sowie der Polizeikrankenhäuser, die der stationären und der vor- beziehungsweise nachsorglichen Krankenhausbehandlung dienen.

Auch die Zahl der Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich und die von ihnen belegten Betten erhebt die Krankenhausstatistik nicht.

Ebenfalls nicht in dieser Statistik enthalten sind die innerhalb des aktuellen Berichtsjahres eröffneten Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und die Häuser, die innerhalb des aktuellen Berichtsjahres geschlossen worden sind.

Wozu dient die Statistik zu Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Die Erhebung der Grunddaten der Krankenhäuser liefert wichtige Information über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebotes in der stationären Versorgung. Darüber hinaus bildet die Statistik die Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dient weiterhin als Planungsgrundlage der an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln