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Angebote der Jugendarbeit in Niedersachsen (Teil II)

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Mehrere Jugendliche liegen auf dem Rasen und machen das Victory-Zeichen mit den Händen. Bildrechte: ©ehrenberg-bilder - stock.adobe.com

Die Angebote der Jugendarbeit in Niedersachsen sind umfangreich. Zu ihnen zählen verschiedene offene oder gruppenbezogene Angebote, Veranstaltungen und Projekte. Beispiele für offene Angebote sind Kinder- und Jugendzentren oder -treffs, pädagogisch betreute Spielplätze sowie Spiel- und Sportmobile. Unter gruppenbezogenen Angeboten werden solche verstanden, die in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Monat, in einem zeitlich begrenzten Rahmen durchgeführt werden. Unter Veranstaltungen und Projekten werden freiwillige Angebote, die auf einen Zeitraum festgelegt sind, gefasst, wie z. B. Ferienangebote, Wochenendfahrten oder Tage der offenen Tür.

Die Statistik der Angebote der Jugendarbeit wird seit 2015 im Abstand von zwei Jahren als dezentrale Erhebung im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Sie hat die zuletzt für das Jahr 2008 durchgeführte „Maßnahmenstatistik“ abgelöst. Die Rechtsgrundlagen für diese Erhebung bilden die §§ 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).

Auskunftspflichtig für die Statistik zu den Angeboten der Jugendarbeit sind alle öffentlichen oder anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 Absatz 1 oder Absatz 3 SGB VIII.

Die Erhebung wurde als Vollerhebung mit Abschneidegrenzen konzipiert. Insofern diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, gehören die Angebote der Jugendarbeit zum Erhebungstatbestand und fließen in die Statistik ein:

  1. Träger: Das Angebot wurde von einem öffentlichen Träger (beispielsweise Jugendamt oder Gemeinde) oder einem anerkannten freien Träger gemäß § 75 Absatz 1 oder 3 (beispielsweise Wohlfahrtsverband, Kirche, Verein, Jugendinitiative) der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt,

  2. Finanzierung: Das Angebot wurde mit öffentlichen Mitteln maßnahmenbezogen oder pauschal gefördert und

  3. Art des Angebots: Das Angebot ist der Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII oder einer Mitarbeiterfortbildung für Ehrenamtliche zum Zweck der Jugendarbeit nach § 74 SGB VIII zuzuordnen.

Welche Daten werden in der Statistik der Angebote der Jugendarbeit in Niedersachsen erfasst?

Die Statistik erfasst alle während des jeweiligen Berichtsjahres durchgeführten Angebote der Jugendarbeit in Niedersachsen gemäß § 11 SGB VIII.

Zu diesen gehören:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung sowie
  • Jugendberatung.

Erhoben werden folgende Angaben nach § 99 Abs. 8 SGB VIII:

  • Art, Rechtsform und personelle Ressourcen des Trägers,
  • Dauer, Häufigkeit, Durchführungsort sowie Art und Themenschwerpunkt des Angebots; zusätzlich bei schulbezogenen Angeboten die Art der kooperierenden Schule, Anzahl, Alter, Geschlecht sowie Art der Beschäftigung bei der Durchführung des Angebots pädagogisch tätigen Personen,
  • Anzahl, Geschlecht und Alter der Teilnehmenden bzw. der Stammbesucher/-innen,
  • Partnerländer bei Veranstaltungen und Projekten der internationalen Jugendarbeit.

Was wird nicht in der Statistik erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Nicht erhoben werden Angebote der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) sowie Angebote, die ausschließlich der Ausübung sportlicher, kultureller oder religiöser Aktivitäten oder der Einübung rein technischer Fertigkeiten (z. B. im Rahmen des Rettungsdienstes) dienen bzw. die keine öffentliche Förderung erhalten.

Wie oft werden die Daten zu den Angeboten der Jugendarbeit aktualisiert und wozu werden diese genutzt?

Die Erhebung zu den Angeboten der Jugendarbeit wird im zweijährlichen Turnus seit 2015 für das jeweils ungerade Berichtsjahr durchgeführt.

Die Erhebung dient der Überwachung der öffentlich geförderten Jugendarbeit und der dazu bei anerkannten Trägern geförderten Fortbildungen von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hiermit können die gesetzlichen Bestimmungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) evaluiert und weiterentwickelt werden.

Die Statistik gibt zudem Aufschluss über die Verbreitung, das Spektrum und die Entwicklung der Angebote der Jugendarbeit und des (ehrenamtlichen) Engagements in der Jugendarbeit in Niedersachsen. Die Ergebnisse dienen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene als empirische Grundlage für jugendpolitisches Handeln und Planen, Verwaltungstätigkeit, wissenschaftliche Analysen sowie der Information von Öffentlichkeit und Medien.

Zu den Hauptnutzenden der Statistik zählen die Ministerien des Bundes und der Länder, die Kommunalverwaltungen, wissenschaftliche Institute sowie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

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